Arbeit ist das halbe Leben - Innovative Betriebsratsarbeit in der Holz- und Textilwirtschaft

 

Die Generation der 1950er- und 1960er-Jahre wächst in einen Arbeitsmarkt hinein, der die Menschen spätestens vom 50. Lebensjahr an als unproduktiv und zu teuer abstempelt. Ausgerechnet für die stark expandierende Bevölkerungsgruppe der Menschen zwischen 50 und 65 Jahren bieten Unternehmen derzeit die wenigsten Perspektiven. Gleichzeitig erwartet die Politik eine längere Verweildauer im Betrieb, indem die Regelaltersrente herauf gesetzt wird.

 

Diese Altenfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt ist von strategischer Bedeutung im 21. Jahrhundert. Es wird also um die Umverteilung von Arbeit und die alternsgerechte Gestaltung gehen.

 

Das Alter sagt nichts über das Leistungsprofil des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss in die Weiterbildung der älteren Belegschaft investieren und den Nachwuchs systematisch aufbauen. Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritt in den Betrieben hängen unmittelbar von der Fähigkeit schneller Anpassung der Beschäftigten an die Erfordernisse der Produktion ab. Mit dem Wandel stellt sich die Frage, wer an welchen Maßnahmen teilnimmt und wie eine angepasste Qualifikationsplanung sich den Herausforderungen stellt.

 

Betriebsräte müssen dabei neue Voraussetzungen mit- und einbringen: Personalplanung, Demografieentwicklung sowie Qualifikationsbedarfsprofile usw., um nicht früher oder später im Wettbewerb abgehängt zu werden oder wegen fehlender Weiterbildung und Anpassung sogar Arbeitsplätze zu verlieren.

 

Neue Merkmale vieler Arbeitsplätze sind auch neue (alte) Entlohnungssysteme, die hinsichtlich ihrer Anforderungen sogar zurückgeschraubt werden, um Arbeitsgänge zu zergliedern und damit vermeintlich kostengünstiger zu sein.

 

Personalpolitik im Betrieb heißt somit auch, Arbeitsabläufe und die erforderlichen Anpassungen in Gesprächen mit der Geschäftsleitung rechtzeitig anzupacken und der Mitbestimmung zuzuführen. Innovation ist mehr als Produkte neu zu entwickeln. Es geht in diesen Seminaren auch um die die Regelungsgegenstände, die mit den Fragen der Beschäftigten zu tun haben. Vor allem um die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft durch die Qualifikation der Beschäftigten, deren Belastungen und dem erforderlichen Ausgleich.

 

Schon heute rücken immer weniger junge Menschen ins Berufsleben nach. Alle ExpertInnen sagen: Perspektiven und Attraktivität der Arbeitsplätze wird in spätestens drei Jahren zur Existenzfrage vieler Betriebe. Die Zukunftsfähigkeit der Betriebe wird also gerade auch dadurch entschieden, wie gut und wie rechtzeitig Fachkräfte aus- und weitergebildet werden. Ohne entsprechende Regelungen sind die Beschäftigten oft schutz- und hilflos.

 

Diese Seminareinheiten sollen deshalb auch den notwendigen Austausch der Erfahrungen der Betriebsräte unterstützen. Mit dieser Seminarreihe in mehreren Teilen sollen somit inhaltliche und methodische Lösungen für die Betriebsratsarbeit erarbeitet werden, die sich ganz konkret an den betrieblichen Erfordernissen orientieren.

 

Angelegt sind die Seminareinheiten als eine betriebsübergreifende Klammer für die betrieblichen Prozesse oder Projekte, die erst über einen längeren Zeitraum aufgebaut und umgesetzt werden können.

 

Die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und den bestehenden tarifrechtlichen Vorschriften werden rechtzeitig vor jedem Seminar nochmals zusätzlich in einem ausführlichen Themenplan dargestellt.


TeilnehmerInnen
Betriebsratsmitglieder aus Betrieben der Textil-, Holz- und Kunststoffindustrie.

Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt.

 

Freistellung
§ 37,6 BetrVG