In Sachsen haben sich IG Metall und der Arbeitgeberverband VSME am 25. April 2005 auf einen Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) geeinigt. Er regelt ein einheitliches System, nach dem ArbeiterInnen und Angestellte bezahlt werden. Grundlage war der entsprechende Abschluss für Thüringen.
Der neue Entgeltrahmentarifvertrag sieht 12 Entgeltgruppen vor. Die Entgeltgruppen beschreiben und bewerten die Tätigkeiten vom Angelernten über qualifizierte FacharbeiterInnen bis hin zu Beschäftigten mit akademischer Ausbildung.
Die Ausbildungsvergütungen werden zukünftig an die Entwicklung der Entgeltgruppe 5 gebunden.
Der neue Entgeltrahmen hebt die bisherige Trennung zwischen ArbeiterInnen und Angestellten auf. Für die Eingruppierung maßgebend ist die Tätigkeit eines Beschäftigten, nicht seine Ausbildung.
Künftig gibt es zwölf Entgeltgruppen, zu denen es jeweils eine Zusatzstufe gibt. Als Eckentgelt ist die Stufe E5 festgelegt (Tätigkeiten, deren Erledigung weitgehend festgelegt ist und für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, wie sie in der Regel durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung erworben werden). Das Entgelt entspricht 100 Prozent. In allen anderen Stufen ist die Höhe des Entgelts als Prozentwert der Stufe E5 festgesetzt. Die Spanne reicht von 84 Prozent (E1, einfache Tätigkeiten ohne berufliche Vorbildung mit bis zu vierwöchiger Einarbeitungszeit) bis zu 195 Prozent (Zusatzstufe Z12, in der Regel mindestens vierjährige Hochschulausbildung und langjährige Berufserfahrung nötig, Aufgaben zu Anleitung und Führung von Beschäftigten). Die Ausbildungsvergütungen sind ebenfalls prozentual an das Eckentgelt gekoppelt.
ERA wird in den Betrieben in den Jahren 2006 bis 2008 eingeführt. Wenn die Tarifvertragsparteien zustimmen, kann ERA auch schon früher oder später eingeführt werden, spätestens jedoch bis Ende 2009. In den Betrieben berät der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat, wann auf den neuen ERA umgestellt wird. Der Betriebsrat muss spätestens sechs Monate vor der Einführung benachrichtigt werden.
IG Metall und Arbeitgeber haben sich auf eine "Regelung tariflicher Entsprechung" geeinigt, aus der hervorgeht, welche bisherige Lohn- und Gehaltsgruppe welcher neuen Entgeltgruppe entspricht. Sie kann dann angewendet werden, wenn die Betriebsparteien zuvor die derzeitige Eingruppierung überprüft haben. Der Besitzstand ist in jedem Fall gesichert: Wenn ERA eingeführt wird, dürfen der bisherhige tarifliche Lohn bzw. das tarifliche Einkommen nicht gemindert werden.
Der Entgeltrahmentarifvertrag ist am 1. Mai 2005 in Kraft getreten und kann frühestens zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden.
Auf dem Weg zum ERA:
09. Mai 2005: Einigung über Tarifreform (Flugblatt als pdf-Datei)
15. Dez. 2004: VSME stellt sich quer (Flugblatt)
23. Nov. 2004: VSME zieht einigungsfähigen Vorschlag zurück (Flugblatt)
18. Okt. 2004: Noch kein Land in Sicht (Flugblatt)