Ratgeber & Bildung auf der Homepage der IG Metall

 

 

Neben ausgewählten Urteilen lohnt sich auch ein Blick auf die Homepages der Arbeitsgerichte, die in ihren Pressemitteilungen regelmäßig über neue Urteile informieren.


Kurzarbeitergeld und Steuer: Nachzahlungen sind möglich

Für 1,7 Millionen Arbeitnehmer wurde im ersten Quartal 2009 Kurzarbeitergeld beantragt. Wichtig für die Betroffenen: Vom Kurzarbeitergeld wird zwar keine Steuer abgeführt. Dennoch droht den Beziehern 2010 eventuell eine Steuernachzahlung – wenn sie außer dem Kurzarbeitergeld noch andere Leistungen bezogen haben.

 

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Neuregelung der ''Pendlerpauschale'' verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 die geltende Regelung zur Pendlerpauschale gekippt. Die Richter bezeichneten die Kürzung der Pauschale im Jahr 2007 als verfassungswidrig. Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

 

Damit hat sich die Einschätzung, dass Klagen gegen die Kürzung der Pendlerpauschale gute Chancen haben, bewahrheitet. 

 

Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt gegen die Verfassung. Zu diesem Urteil kam ein Rechtsgutachten, dass Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung im Dezember 2006 erstellt hatte.

 

Wirtschaftspolitische Schnelldienst des DGB 18/2006 vom 12. Dezember 2006 mit dem Gutachten


Bundesagentur für Arbeit im Netz

September 2006: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht jetzt im Internet Weisungen und Informationen, die bisher intern waren, und setzt damit das seit dem 01. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um.

 

Das Gesetz ermöglicht den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen und macht so behördliche Handlungen besser nachvollziehbar.

 

Außerdem steht eine Wissensdatenbank SGB II zur Verfügung, die Antworten zu Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld II gibt.

 

Wie wichtig die Weisungen sind, zeigt folgende Veränderung in der Anwendung des SGB III:

 

Achtung: BA ändert Weisung zur Berechnung des Arbeitlosengeldes nach vorherigem Bezug von Transferkurzarbeitergeld.

 

Ab 22.05.06 soll der Berechnung des Arbeitslosengeldes das während des Bezuges von Tranfer-Kug ausfallende Arbeitsentgelt in der Tranfergesellschaft zugrunde gelegt werden. Es soll nicht mehr auf das mit dem vorherigen Arbeitgeber vereinbarte Arbeitsentgelt ( einschließlich Einmalzahlungen) zurück gegriffen werden.

 

Diese Änderung wird dazu führen, dass das Arbeitslosengeld der Betroffenen gegenüber der bisherigen Lage abgesenkt wird.

 

zu den Seiten der Bundesagentur für Arbeit


Die Kampagne

Informieren Sie sich über die Ziele, den Hintergrund und die InitiatorInnen der Kampagne "Onlinerechte für Beschäftigte". Lesen Sie, bei welchen Veranstaltungen wir Aktionen zum Thema Internet am Arbeitsplatz durchführen und welche Ergebnisse unsere Aktivitäten bisher aufzeigen.

 

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