Seminare zur Zeitarbeit: Leiharbeit – Zeitarbeit: Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim einsatz von Leih- und Fremdleistungsarbeit

 

Der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen in den Betrieben hat sich nach der Krise erheblich ausgeweitet. Die Spitze des Jahres 2008 wurde bereits im August 2010 übertroffen, und ein Ende ist nicht absehbar. Über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitsplätze werden bereits durch LeiharbeitnehmerInnen besetzt.

 

Diese Situation muss als Bedrohung der sozialen Ordnung im Betrieb und als Angriff auf die tariflichen Einkommen eingestuft werden. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen wirken sich natürlich auf das konkret notwendige Handeln des Betriebsrates aus. Ausweichstrategien durch Werksverträge gefährden zusätzlich die Mitbestimmungsrechte.

 

Wie können die Mitwirkungs- und Entscheidungsspielräume des Betriebsrates in die Personalplanung eingebracht werden? Wie kann die Rekrutierung externer Arbeitskräfte eingedämmt und auf das absolut notwendigste Maß eingeschränkt werden? Welche Regelungen können die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft und der LeiharbeitnehmerInnen gemeinsam beeinflussen?

 

Es geht um konkrete Handlungsspielräume und die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Anhand der Erfahrungen aus den Betrieben der TeilnehmerInnen sollen betriebliche Regelungen erarbeitet werden. Dabei sind folgende Elemente von Bedeutung:

  • Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG
  • Individualrecht und Kollektivrecht
  • Rechtsprechung zum Thema
  • gewerkschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Werksverträge vs. verdeckte Leiharbeit
  • Regelungsinhalte der Tarifverträge, Auswirkungen für ZeitarbeiterInnen
  • integrierte Interessenvertretung von Stammpersonal, ZeitarbeitnehmerInnen und Beschäftigten bei Fremdfirmen aus den Anforderungen des AÜG und des BetrVG

Dieses Seminar ist in drei Teilen organisiert und soll entlang der Arbeitsfortschritte im Betrieb inhaltliche und methodische Lösungen für die Betriebsratsarbeit erarbeiten helfen.

 

Wir wollen uns ganz konkret an den betrieblichen Erfordernissen orientieren. Die Seminarteile sollen sich verzahnen und bauen aufeinander auf. D. h. mit den konkreten betrieblichen Vorhaben werden wir die Arbeit mit den Betriebsräten weiter entwickeln und den erforderlichen Beratungsansatz sowie die notwendige Unterstützung klären.

 

Die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz, AÜG und den bestehenden tarifrechtlichen Vorschriften werden rechtzeitig vor jedem Seminar nochmals zusätzlich in einem ausführlichen Themenplan dargestellt.

 

TeilnehmerInnen

Betriebsratsmitglieder, die dem Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen begegnen wollen und Wege suchen, wie sich die Personalpolitik konstruktiv im Interesse aller Beschäftigten entwickeln lässt. Grundlagenkenntnisse über das BetrVG sind erforderlich. 


TeilnehmerInnenvoraussetzung
Grundlagenkenntnisse über das BetrVG sind erforderlich.


Achtung! Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt!

 

Freistellung
§ 37,6 BetrVG