IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen - 18.05.2012
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Qualität der Verleihfirmen

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zielen auf einen weiteren Ausbau der Zeitarbeitsverhältnisse. Und - mit steigender Tendenz - gibt es in der Metall- und Elektrobranche die meisten Zeitarbeitsverträge. Versucht ein Betriebsrat, die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auswahl geeigneter Zeitarbeitsfirmen zu beeinflussen, stellt sich natürlich die Frage, wie seriöse von unseriösen „Verleihern“ zu unterscheiden sind. Aus unserer Sicht können für eine erste Einschätzung dabei folgende Kriterien hilfreich sein:

  • Gibt es dort Qualifizierungsangebote für die beschäftigten ZeitarbeitnehmerInnen?
  • Unterstützt die Firma den Übergang ihrer MitarbeiterInnen in reguläre Beschäftigung, ohne sich dies besonders bezahlen zu lassen?
  • Gibt es in der Zeitarbeitsfirma einen Betriebsrat, der sich um die Angelegenheiten der MitarbeiterInnen kümmert?

Zeitarbeit - alles klar?

Wann ist der Einsatz von ZeitarbeitnehmerInnen akzeptabel, wann nicht?

Was kann der Betriebsrat "vor Ort" tun?


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