Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zielen auf einen weiteren Ausbau der Zeitarbeitsverhältnisse. Und - mit steigender Tendenz - gibt es in der Metall- und Elektrobranche die meisten Zeitarbeitsverträge. Versucht ein Betriebsrat, die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auswahl geeigneter Zeitarbeitsfirmen zu beeinflussen, stellt sich natürlich die Frage, wie seriöse von unseriösen „Verleihern“ zu unterscheiden sind. Aus unserer Sicht können für eine erste Einschätzung dabei folgende Kriterien hilfreich sein: