IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen - 18.05.2012
URL: http://www.igmetall-bbs.de/Was-kann-der-Betriebsr.236.0.html

Was kann der Betriebsrat "vor Ort" tun?

In dem „Dreiecksverhältnis“ der Zeitarbeit (ZeitarbeitnehmerIn, Verleihfirma und Einsatzbetrieb) sind Betriebsräte im Einsatzbetrieb, formal und offiziell zuständig für alle Fragen, die sich um die Art und Weise der Arbeit im entleihenden Betrieb drehen.

 

Für die ZeitarbeiterInnen ist es unter anderem wichtig zu wissen, dass für sie alle Betriebsvereinbarungen gelten, bei denen sie den Weisungen des Entleihbetriebes unterliegen. Sie können Beschwerderechte in Anspruch nehmen und die Sprechstunden des Betriebsrats aufsuchen.

 

Auch die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht. ZeitarbeiterInnen können verlangen, dass sie von ihrem Vorgesetzten im neuen Arbeitsbereich über ihre Aufgabe und Verantwortung und die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen informiert werden.

 

Aber auch von der menschlichen Seite her ist es wichtig, dass der Betriebsrat und die Vertrauensleute sich darum kümmern, dass den ZeitarbeitnehmerInnen besonders der Start in die für sie neue Umgebung etwas leichter gemacht wird.

 

Ein Beispiel dafür kann sein, dass der Betriebsrat ZeitarbeitnehmerInnen am ersten Tag im Betrieb am Arbeitsplatz begrüßt. Hier können erste Fragen beantwortet werden.

 

Auch auf die umfangreichen Beratungsangebote der IG Metall vor Ort zu allen Fragen des Arbeitsverhältnisses sollte hingewiesen werden.

 

Um dieses „Willkommen“ zu unterstützen, hat der DGB ein Informationsblatt herarusgebracht, dass bei dieser oder auch anderen Gelegenheiten den ZeitarbeitnehmerInnen überreicht werden kann.


Und – was sollte den Betriebsrat davon abhalten, das Thema Zeitarbeit zu einem Schwerpunktthema auf ausgewählten Abteilungsversammlungen zu machen?


Zeitarbeit - alles klar?

Wann ist der Einsatz von ZeitarbeitnehmerInnen akzeptabel, wann nicht?

Qualität der Verleihfirmen


IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen
Copyright © 2012.
Alle Rechte vorbehalten.