Daimler-Vertriebstochter MBVG: Zukunftstarifvertrag erkämpft

10.06.2015 | Die IG Metall hat sich mit der Daimler AG und deren ostdeutscher Vertriebstochter MBVG auf ein Eckpunktepapier zur Zukunft der Arbeitsplätze und Standorte geeinigt. Darin werden auch die Startbedingungen für die Niederlassungsbetriebe in Magdeburg, Schwerin, Dresden und Leipzig geregelt.

MBVG: Kämpfen hat sich gelohnt

Olivier Höbel, Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen, ist mit dem Abschluss zufrieden. »Mit dem Zukunftstarifvertrag sichern wir Standorte und Arbeitsplätze bei der MBVG. Darüber hinaus haben wir kräftige Bonuszahlungen für die Belegschaften durchgesetzt. Die betriebliche Altersversorgung ist für die nächsten Jahre abgesichert.« Die Belegschaften hätten nicht auf vage Versprechungen des Daimler-Vorstands vertraut, sondern um belastbare Zusagen gekämpft. »Damit haben sie gute Startbedingungen für den neuen Stern des Ostens erreicht«, sagte Höbel.

 

Status Quo bleibt bis Ende 2017 erhalten 

Der Zukunftstarifvertrag sieht vor, dass bis zum 31.12.2017 die heutigen Niederlassungen in ihrem wesentlichen Bestand erhalten bleiben. Änderungen sind nur auf Antrag der Betriebsparteien und nach Zustimmung der Tarifvertragsparteien möglich. Bei Umzügen oder Stilllegung von Betriebsteilen, zum Beispiel im Zuge einer Zusammenlegung, müssen angemessene Investitionen erfolgen.

 

Wertschätzung der Arbeit bei der MBVG

Die Beschäftigten erhalten als Wertschätzung ihrer Arbeit unter dem Dach der Daimler AG eine Bonuszahlung: Beim Verkauf von Daimler einen »Zukunftsbonus« von 5 000 Euro, und vom neuen Eigentümer einen »Begrüßungsbonus« von 3 000 Euro. Die betrieblichen Reglungen der Verkäufervergütung sind bis Ende 2016 unveränderbar. Die betriebliche Altersversorgung wird mehrjährig, jedoch mindestens für drei Jahre unverändert weitergeführt.

 

Gespräche über Tarifbindung vereinbart

Mit dem Erwerber werden zeitnah Gespräche über die Sicherung der bei Daimler üblichen Tarifbindung geführt. Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens soll das bisherige Ausbildungsniveau auch beim Erwerber erhalten bleiben. Für den Berliner Teil der MBVG, der nicht zum neuen Erwerber wechselt, ist die heutige Betriebsratsstruktur bis zum Ende Wahlperiode 2018 gesichert.

 

Von: md

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