Leiharbeit

Die Leiharbeit zu regeln bleibt unsere Aufgabe

26.04.2017 | Das am 1. April 2017 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist umstritten. Wichtige Forderungen der IG Metall sind nicht ins Gesetz eingeflossen. Und die Berichterstattung liegt falsch, wenn sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Festanstellung nach 18 Monaten behauptet. Die Materie ist komplex. Und die IG Metall steht fest an der Seite aller Leihbeschäftigten.

Es brodelt in den sozialen Netzwerken und in den Betrieben. Was ändert sich für die Leitarbeitsbeschäftigten, seitdem die Bundesregierung stolz verkündete, die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) begrenze den Höchsteinsatz auf 18 Monaten. Kolleginnen und Kollegen melden sich bei den IG Metall Geschäftsstellen und fragen nach, ob sie nach den 18 Monaten einen festen Arbeitsvertrag einfordern können. Und wenn im Gesetz 18 Monate als Höchstüberlassung formuliert sind, wieso lässt die IG Metall in einem noch nicht unterzeichnetem Tarifvertrag einen maximalen Einsatz von bis zu 48 Monaten zu? Es sind wichtige Fragen, die Antworten verlangen.

Tatsache ist, dass Arbeitgeber Leihbeschäftigten jederzeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten können. Dies wäre in vielen Fällen betrieblich sinnvoll und für die Menschen die beste Lösung. Tatsache ist jedoch auch, dass Arbeitgeber Leihbeschäftigten nach 18 Monaten keineswegs ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis anbieten müssen. Denn der Arbeitgeber hat das Recht, den Leihbeschäftigten nach 18 Monaten durch einen anderen auszutauschen. Ersterer verliert dann seinen Arbeitsplatz, wird arbeitslos oder wird in ein anderes Unternehmen verliehen.
 
Das Gesetz überlässt es den Tarifparteien, also den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, für ihre jeweiligen Branchen Tarifverträge abzuschließen. Im Bereich der Metall- und Elektroindustrie gelten noch der Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit (kurz TV LeiZ) und der Tarifvertrag Branchenzuschläge (kurz TV BZ).Diese Tarifverträge gelten noch längstens bis zum 30.10.2017. Im Tarifvertrag LeihZ sind die entleihenden Betriebe verpflichtet, dem Leihbeschäftigten nach 18 bzw. 24 Monaten einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Unter bestimmten Umständen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Das kann bislang so weit gehen, dass in Betrieben Leihbeschäftigte ohne zeitliche Begrenzung der Leiharbeit eingesetzt werden können. In den Betrieben hat sich eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen durchgesetzt.

Die IG Metall hat den Arbeitgebern nun überarbeitete Tarifverträge vorgelegt, mit denen die Lücken im Gesetz minimiert und die Entlohnung verbessert werden sollen. In diesen Tarifverträgen sind die Wünsche und vor allem die betriebliche Realität vieler Leihbeschäftigten mit eingeflossen. Kernpunkte sind: das Fortbestehen der Branchenzuschläge und die Einführung eines weiteren Branchenzuschlags. Ab dem 16. Monat im Einsatzbetrieb fordern wir einen Zuschlag in Höhe von 65 Prozent. Mit 65 Prozent Branchenzuschlag müssen die Unternehmen für die Leiharbeitnehmer laut unseren Tarifabschlüssen tatsächlich gleiche Entgelte (Equal Pay) bezahlen.

Und auch im neuen Tarifvertrag gilt weiterhin, dass nach 24 Monaten ein Übernahmeangebot auf eine Festanstellung erfolgen soll. In Ausnahmefällen kann der Einsatz eines Leihbeschäftigten auf bis zu 48 Monate verlängert werden. Wenn dadurch zum Beispiel die Bedingungen für die Leihbeschäftigten gesichert werden und die Voraussetzungen aufgrund zusätzlicher Zulagen oder Leistungen besser sind als es der Tarifvertrag vorsieht. Für diese Ausnahmefälle ist eine Betriebsvereinbarung notwendig, die den Betriebsräten ermöglicht, die Bedingungen für Leiharbeit zu verbessern, sei es durch eine höhere Eingruppierung, sei es durch Zulagen oder wei es durch Vereinbarungen für Obergrenzen an Leihbeschäftigten.
 
Zusammengefasst: Die Verbesserung für die Beschäftigten in der Leiharbeit bleibt ein zentrales Ziel der IG Metall. Insbesondere mit den Branchenzuschlägen leisten wir eine finanzielle Verbesserung für diese Kolleginnen und Kollegen. Auch in Zukunft bleibt es unser erklärtes Ziel, die Leiharbeit zurückzudrängen oder zumindest die konkreten Arbeitsbedingungen für diese Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit ihnen zu verbessern.

 

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Von: rk

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