Tarifbindung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gibt es nur mit Tarif

Die Verträge, die im Betrieb für Gerechtigkeit sorgen

06.12.2016 | Wo Tarifverträge gelten, geht es gerechter zu. Das ist erwiesen. Aber wann und für wen gelten sie überhaupt? Wie sieht Tarifbindung konkret aus? Wir erläutern, welche Tarifverträge es gibt, was sie regeln und wer "tarifgebunden" ist.

Ein Industriefacharbeiter verdiente mit Tarifvertrag im Jahr 2010 in der Stunde 20,65 Euro, ohne waren es 17,12 Euro. Das sind 18 Prozent weniger. Der Angelernte kam mit Tarif auf 15,57 Euro in der Stunde, ohne Tarif aber nur auf 11,20 Euro. Das sind 28 Prozent weniger, wie das Statistische Bundesamt in seiner jüngsten Verdiensterhebung ermittelte. Eine ähnliche Lücke tut sich auch bei den Arbeitszeiten, beim Urlaub sowie bei anderen Leistungen auf.

Damit wird deutlich: Mit Tarifvertrag sind Beschäftigte deutlich besser dran. Für den IG Metall-Vorsitzenden Jörg Hofmann ist deshalb die Tarifbindung die "Gerechtigkeitsfrage Nummer Eins". Nur sie garantiert "gleichen Lohn für gleiche Arbeit", ist sich Hofmann sicher.

Tarifvertrag ist aber nicht gleich Tarifvertrag. Aktuell gibt es im Zuständigkeitsbereich der IG Metall insgesamt 2358 gültige Flächentarifverträge. Allein 359 davon regeln in der Metall- und Elektroindustrie die Einkommens- und Arbeitsbedingungen für fast 2,4 Millionen Beschäftigte.

Doch welche Tarifverträge regeln was genau? Für wen gelten sie und wer ist an die Verträge gebunden? Wir lichten den Tarifdschungel und geben einen Überblick.

Wer ist tarifgebunden und wer hat einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen?

Die Tarifbindung ist im Tarifvertragsgesetz unter Paragraf 3 geregelt. "Tarifgebunden" ist demnach der Arbeitgeber, der Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Und der Arbeitnehmer, der einer Gewerkschaft angehört. Sind beide tarifgebunden, sind sie auch an die gültigen Tarifverträge "gebunden", die der Arbeitgeberverband und die zuständige Gewerkschaft aushandeln. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Tariflohn zahlen sowie Urlaub, Weihnachtsgeld und andere tarifliche Leistungen gewähren. Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug in der vereinbarten Arbeitszeit die Tätigkeit und Leistung erbringen, für die er bezahlt wird. Vom Tarifvertrag abweichen kann der tarifgebundene Arbeitgeber nur dann, wenn zum Beispiel die Vergütung gleich oder besser geregelt ist als das Tarifentgelt.

Aber auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte kann ein Tarifvertrag verbindlich gelten - und zwar dann, wenn er vom Bundesarbeitsministerium für "allgemeinverbindlich" erklärt wurde (Paragraf 5 Tarifvertragsgesetz). Beispiel: Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten noch tarifliche Branchenmindestlöhne, die allgemeinverbindlich sind - etwa in der Leiharbeit. An diese allgemeinverbindlichen Tarif-Mindestlöhne müssen sich sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche halten.

Auch wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern die tariflichen Leistungen freiwillig gewährt - einen rechtlichen Anspruch darauf haben grundsätzlich nur die Beschäftigten, die Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft sind.

Welche Tarifverträge gibt es und was regeln sie?
- Flächen-, Verbands- oder Branchentarifverträge
- Firmenbezogene Verbandstarifverträge
- Anerkennungstarifverträge
- Firmentarifverträge

Grundsätzlich gilt: Ob Flächen-, Anerkennungs- oder Firmentarifvertrag - Tarifverträge sind Gerechtigkeitsverträge und erkennen den Wert der Arbeit an.

Derzeit sind etwa 50 Prozent der Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der IG Metall durch einen Branchentarifvertrag erfasst. Hinzu kommen fünf Prozent, die durch Haustarife und Anerkennungstarife tarifgebunden sind. Das will die IG Metall ändern und wieder mehr Unternehmen an Tarifverträge binden.

Tipp: Wie komme ich an einen Tarifvertrag?

Für Beschäftigte lohnt es sich, schon bei der Jobsuche auf die Tarifbindung von Unternehmen zu achten. Gibt es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag, muss das kein Dauerzustand bleiben. Aktive Belegschaften können einen Tarifvertrag erkämpfen. Rat und Hilfe gibt es in den Geschäftsstellen der IG Metall.

Von: igm

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