14.02.2018 | Der Stuttgarter Pilotabschluss wird keine großen Nachbeben auslösen: Der Arbeitgeberverband Südwestmetall dürfte seine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die 24-Stunden-Streiks wohl zurückziehen, beriochten die "Stutgarter Nachrichten" am Mittwoch in ihrer Online-Ausgabe.
Der Metall-Tarifkonflikt wird wohl kein juristisches Nachspiel haben. Zwar bleibe unklar, ob die Tarifforderung und damit die 24-Stunden-Warnstreiks rechtswidrig waren, wie die Arbeitgeber es sehen, schreibt de Zeitung. Womöglich werde dies aber nie objektiv festgestellt werden. Auf beiderseitigen Antrag wurde der zunächst für diesen Donnerstag angesetzte Gütetermin beim Arbeitsgericht Stuttgart erst auf den 1. März und jetzt auf den 22. März verlegt. Offen sei allerdings, ob er überhaupt zustande komme, teilte der Arbeitgeberverband Südwestmetall mit.
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