Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gibt es nur mit Tarif

Verträge, die im Betrieb für Gerechtigkeit sorgen

03.02.2016 | Wo Tarifverträge gelten, geht es gerechter zu. Das ist erwiesen. Aber wann und für wen gelten sie überhaupt? Wie sieht Tarifbindung konkret aus? Wir erläutern, welche Tarifverträge es gibt, was sie regeln und wer "tarifgebunden" ist.

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Ein Industriefacharbeiter verdiente <link https: www.igmetall.de tarifbindung-entgelt-urlaub-arbeitszeit-18243.htm>mit Tarifvertrag im Jahr 2010 in der Stunde 20,65 Euro, ohne waren es 17,12 Euro. Das sind 18 Prozent weniger. Der Angelernte kam mit Tarif auf 15,57 Euro in der Stunde, ohne Tarif aber nur auf 11,20 Euro. Das sind 28 Prozent weniger, wie das Statistische Bundesamt in seiner <link https: www.destatis.de de publikationen thematisch verdienstearbeitskosten verdiensteberufe _blank link>jüngsten Verdiensterhebung ermittelte. Eine ähnliche Lücke tut sich auch bei den Arbeitszeiten, beim Urlaub sowie bei anderen Leistungen auf.

Damit wird deutlich: Mit Tarifvertrag sind Beschäftigte deutlich besser dran. Für den IG Metall-Vorsitzenden Jörg Hofmann ist deshalb die Tarifbindung die "Gerechtigkeitsfrage Nummer Eins". Nur sie garantiert "gleichen Lohn für gleiche Arbeit", ist sich Hofmann sicher.

Tarifvertrag ist aber nicht gleich Tarifvertrag. Aktuell gibt es im Zuständigkeitsbereich der IG Metall insgesamt 2358 gültige <link https: www.igmetall.de view_tarifglossar-flaechentarifvertrag-451.htm>Flächentarifverträge. Allein 359 davon regeln in der Metall- und Elektroindustrie die Einkommens- und Arbeitsbedingungen für fast 2,4 Millionen Beschäftigte.

Doch welche Tarifverträge regeln was genau? Für wen gelten sie und wer ist an die Verträge gebunden? Wir lichten den Tarifdschungel und geben einen Überblick.

Wer ist tarifgebunden und wer hat einen Rechtsanspruch
auf tarifliche Leistungen?


Die <link https: www.igmetall.de view_tarifglossar-tarifbindung-448.htm>Tarifbindung ist im Tarifvertragsgesetz <link http: www.gesetze-im-internet.de tvg __3.html _blank link>unter Paragraf 3 geregelt. "Tarifgebunden" ist demnach der Arbeitgeber, der Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Und der Arbeitnehmer, der einer Gewerkschaft angehört. Sind beide tarifgebunden, sind sie auch an die gültigen Tarifverträge "gebunden", die der Arbeitgeberverband und die zuständige Gewerkschaft aushandeln. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Tariflohn zahlen sowie Urlaub, Weihnachtsgeld und andere tarifliche Leistungen gewähren. Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug in der vereinbarten Arbeitszeit die Tätigkeit und Leistung erbringen, für die er bezahlt wird. Vom <link https: www.igmetall.de view_tarifglossar-tarifvertrag-10915.htm>Tarifvertrag abweichen kann der tarifgebundene Arbeitgeber nur dann, wenn zum Beispiel die Vergütung gleich oder besser geregelt ist als das Tarifentgelt.

Aber auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte kann ein Tarifvertrag verbindlich gelten - und zwar dann, wenn er vom Bundesarbeitsministerium für "<link https: www.igmetall.de view_tarifglossar-allgemeinverbindlichkeit-472.htm>allgemeinverbindlich" erklärt wurde (<link http: www.gesetze-im-internet.de tvg __5.html _blank link>Paragraf 5 Tarifvertragsgesetz). Beispiel: Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten noch <link http: www.boeckler.de cps rde xchg hbs hs.xsl _blank link>tarifliche Branchenmindestlöhne, die allgemeinverbindlich sind - etwa in der Leiharbeit. An diese allgemeinverbindlichen Tarif-Mindestlöhne müssen sich sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche halten.

Auch wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern die tariflichen Leistungen freiwillig gewährt - einen rechtlichen Anspruch darauf haben grundsätzlich nur die Beschäftigten, die Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft sind.

Welche Tarifverträge gibt es und was regeln sie?


Grundsätzlich gilt: Ob Flächen-, Anerkennungs- oder Firmentarifvertrag - Tarifverträge sind Gerechtigkeitsverträge und erkennen den Wert der Arbeit an.

In der anstehenden Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie steht deshalb für die IG Metall schon jetzt ein Ziel fest: "Mehr Betriebe als bisher in die tarifliche Bindung holen", kündigte Jörg Hofmann an. Derzeit sind etwa 50 Prozent der Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der IG Metall durch einen Branchentarifvertrag erfasst. Hinzu kommen fünf Prozent, die durch Haustarife und Anerkennungstarife tarifgebunden sind. Das will die IG Metall ändern und wieder mehr Unternehmen an Tarifverträge binden.

Tipp: Wie komme ich an einen Tarifvertrag?


Für Beschäftigte lohnt es sich, schon bei der Jobsuche auf die Tarifbindung von Unternehmen zu achten. Gibt es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag, muss das kein Dauerzustand bleiben. Aktive Belegschaften können einen Tarifvertrag erkämpfen. Rat und Hilfe gibt es in den <link https: www.igmetall.de view_ogs_suche.htm>Geschäftsstellen der IG Metall.

Von: igm

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