Tarif/Leiharbeit

Mehr Geld für Leiharbeitskräfte: DGB und Arbeitgeber vereinbarten neuen Tarifvertrag

06.12.2016 | Die Entgelte in der Leiharbeit steigen mit Jahresbeginn 2017 bis 2020 stufenweise. Ab 1. April 2021 werden sie in Ost und West angeglichen sein. Darauf verständigten sich die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und die Arbeitgeberverbände in der Leiharbeit kürzlich in Berlin. Am Ende der Laufzeit 2020 werden die Leiharbeits-Entgelte deutlich höher sein als der Mindestlohn.

Im neuen Jahr steigen im Westen die Entgelte in der Leiharbeit jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen die Entgelte ab 1. Januar 2017 jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 1. April 2021. Danach entfällt die Entgelttabelle Ost. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Tabelle West ist dann für das gesamte Bundesgebiet anwendbar.


Ein besonderer Erfolg für die Gewerkschaften ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte in den Entgeltgruppen 1 und 2. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31. Dezember 2019.

 

Die bundesweite Leiharbeits-Tarifkommission der IG Metall berät am 20. Januar über die Annahme des Tarifergebnisses. Die neue Tariftabelle für Leiharbeit gibt's <link file:9377 download file>hier.


Die neue Engelttabelle umfasst Tariferhöhungen in vier Stufen

Stufe 1 zum 1.3.2017
2,50% im Westen für alle Entgeltgruppen
4,82% im Osten für Entgeltgruppe 1
4,00% im Osten für Entgeltgruppen 2-9
Stufe 2 zum 1.4.2018:
2,80% im Westen für alle Entgeltgruppen
4,00% im Osten für alle Entgeltgruppen
Stufe 3 zum 1.4.2019:
3,20% im Westen für die Entgeltgruppen 1 und 2
3,00% im Westen für die Entgeltgruppen 3-9
3,50% im Osten für die Entgeltgruppen 3-9
Stufe 4 zum 1.10.2019:
17 Cent pro Stunde für die Entgeltgruppen 1 und 2 bundesweit
Außerdem enthält die neue Tabelle zwei Anpassungsstufen zur Anpassung der Entgelte an den gesetzlichen Mindestlohn:

Anpassungsstufe zum 1.1.2017:
Anpassung der Entgeltgruppe 1 im Osten von 8,50 Euro auf 8,84 Euro (neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2017).
Anpassung der Entgeltgruppe 2 im Osten von 8,66 Euro auf 8,89 Euro.
Anpassungsstufe zum 1.1.2019:
Erhöhung der Entgeltgruppe 1 im Osten um 2,40%.
Erhöhung der Entgeltgruppe 2 im Osten um 3,90%.

Von: md

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