EU-Dienstleistungsrichtlinie - Was wollen die Gewerkschaften?

Im Jahr 2000 einigten sich die Staats- und Regierungschef der EU-Mitgliedstaaten auf die sogenannte "Lissabon-Strategie": Bis 2010 sollte die EU zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" werden. Der Entwurf für eine Richtlinie zu "Dienstleistungen im Binnenmarkt", im Februar 2004 vom damaligen Binnenmarktkommissar Bolkestein vorgelegt, ist in diese Strategie eingebettet. Mit ihr sollen alle bestehenden Hindernisse für den Wettbewerb im Binnenmarkt beseitigt werden. Die Europäische Kommission möchte damit den freien Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit voranbringen.

 

DGB und Mitgliedsgewerkschaften lehnen den Kern der Dienstleistungsrichtlinie, das Herkunftslandprinzip, ab. Das Herkunftslandprinzip widerspricht dem Grundsatz europäischer Politik. In den Mitgliedstaaten der EU finden sich sehr unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Für ArbeitnehmerInnen aus "Niedriglohnstaaten" mag das auf den ersten Blick vorteilhaft sein. Niemand in der Europäischen Union kann jedoch ein Interesse daran haben, einen Wettlauf um die niedrigsten Standards zu entfachen. Negative Auswirkungen auf sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen und gewerkschaftliche Rechte wären die Folge. Dies muss ausdrücklich und wirksam ausgeschlossen werden.

 

Mehr dazu auf der Homepage des DGB

 

Keine EU-Dienstleistungsrichtlinie ohne soziale Ausgewogenheit!

Pressemeldung des DGB vom 6. Dezember 2005

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