Schwerbehinderte



Die Schwerbehindertenvertretung

In den Betrieben kümmern sich die Schwerbehindertenvertretungen um die Gleichstellung, die Teilhabe und die Selbstbestimmung behinderter Menschen. Sie sind ähnlich den Betriebsräten gewählte Interessenvertreter/innen. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge usw. eingehalten werden.

 

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Schwerbehindertenvertretungen von der IG Metall unterstützt. Sie erhalten von ihrer Organisation Informationen und Hilfe für ihre Arbeit in den Betrieben. So nehmen IG Metall-Vertreter/innen an Schwerbehindertenversammlungen teil, ergreifen dort das Wort für die Rechte und Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Arbeitnehmer/innen. Darüber hinaus vermittelt die IG Metall in Schulungs- und Bildungsveranstaltungen notwendige Grund- und Spezialkenntnisse, damit Schwerbehindertenvertretungen ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen können. Deshalb sind über 80% der gewählten Schwerbehindertenvertretungen gewerkschaftlich organisiert!


Reha vor Rente - rechtliche Grundlagen

Am 1. Juni 2001 ist das neue Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Kraft getreten. Damit wird der seit langem bestehenden Forderung Rechnung getragen, das Recht der Rehabilitation behinderter Menschen weiterzuentwickeln und in einem Sozialgesetzbuch zusammenzufassen.

Mit der Zusammenführung der Bestimmungen zur Rehabilitation und des Schwerbehindertengesetzes im SGB IX sowie der Neufassung von Regelungen wird ein Richtungswechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Dieser Richtungswechsel betrifft in erheblichem Maße auch die Lage und die zukünftigen Chancen behinderter Menschen in der Arbeitswelt.
Das Gesetz formuliert hierzu wesentliche neue Grundorientierungen:

 

  • Mit dem SGB IX wird das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes in einzelgesetzliche Regelungen umgesetzt. Die Aufgabe des SGB IX besteht darin, die Integration behinderter Menschen, ihre Selbstbestimmung und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
  • An die Stelle des bisherigen Leitgedankens "Reha vor Rente" tritt die Grundorientierung des "Vorrangs der Prävention" (SGB IX § 3). Damit können wichtige Einsichten aus den gesundheitspolitischen Debatten der letzten Jahre, einschließlich der Entwicklungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, stärker berücksichtig werden