Der Mindestlohn im Elektrohandwerk

Im Elektrohandwerk gibt es einen bundesweiten und einen regionalen Mindestlohn für Berlin-Brandenburg. Auch die tariflichen Ausbildunsgvergütungen in Berlin-Brandenburg sind von den Landesregierungen für allgemein Verbindlich beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Der Mindestlohn beträgt bundesweit ab dem:

1. Januar 2021 12,40 Euro
1. Januar 2022 12,90 Euro
1. Januar 2023 13,40 Euro
1. Januar 2024 13,95 Euro

Der regionale Mindestlohn regelt die Stundenlöhne bis zum Jahr 2022 und sieht die gleichen Beträge erst in der Entgeltgruppe 2 vor. Die etwas geringeren Stundenlöhne der Entgeltgrupe 1 werden durch den bundesweiten Mindestlohn verdrängt und kommen deshalb nicht zur Anwendung.

 

 

Zwölf Argumente für den Mindestlohn im Elektrohandwerk

BESCHÄFTIGUNG

1. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
In Zeiten, in denen es keinen Mindestlohn gab, ging die Zahl der Beschäftigten im Osten stark zurück. Die aktuellen Zahlen belegen ein leichtes Wachstum seit Wiedereinführung des Mindestlohnes.

Quelle: IAW Studie zur Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche Elektrohandwerk (vom 31. August 2011) die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt wurde.

2. Keine Verlagerung von Arbeitsplätzen (ins Ausland)
Im Gegensatz zur Industrie gibt es für handwerkliche Dienstleister keine Möglichkeit einer Kostenverlagerung ins billigere Ausland.
Auch der betriebswirtschaftlich scheinbar so naheliegende Rückgriff auf kostengünstige Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedsstaaten stößt nicht nur auf sprachliche und fachliche Grenzen, sondern kollidiert auch mit dem sozialen Verantwortungsbewusstsein des Handwerksunternehmers gegenüber seinem (deutschen) Stammpersonal. Auch wenn dieses Verantwortungsbewusstsein unterschiedlich stark ausgeprägt sein mag – für die übergroße Mehrzahl der Handwerksunternehmer steht es an erster Stelle!

SCHUTZ DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER

3. Kein Verfall der Tarifnormen
Die beantragte Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geltenden Entgelttarifvertrages schützt die Beschäftigten vor dem Verfall der Tarifnormen. Denn hohe Arbeitslosigkeit bringt oft mit sich, dass nichtorganisierte Elektrohandwerksbetriebe Mitarbeiter beschäftigen, die aufgrund schwieriger persönlicher Umstände, als Langzeitarbeitslose aus strukturschwachen Gebieten oder als Saisonarbeiter aus östlichen Nachbarländern bereit sind, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten.

4. Löhne zum Leben
Ein junger Geselle muss von seiner Hände Arbeit nicht nur vernünftig leben, sondern muss auch in der Lage sein, eine Familie zu ernähren. Und zwar ohne dafür zum Sozialamt gehen zu müssen. Die überwiegend inhabergeführten Unternehmen im Handwerk sind in der Mehrzahl nicht nur ein anonymer Arbeitgeber, sondern sie fühlen sich meist auch persönlich den Mitarbeitern und deren Familien verpflichtet!

5. Sozialstaatliche Schutzmechanismen
Der Schutz der Arbeitnehmer und ihres Lohnanspruches sind ein tragendes Element allgemeinverbindlich erklärter Tarifregelungen. Die Grenzen dieser nationalen, sozialstaatlichen Schutzmechanismen sind längst erreicht. Doch bei immer globaleren und enthemmteren Marktgesetzen existieren solche Mechanismen nicht. Uns bleibt lediglich das nationale Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

6. Sichere Renten
Schon jetzt steht fest, dass die Rente künftig nicht mehr reichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Mindestlöhne und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung führen dazu, dass auch nicht organisierte Betriebe die höheren Entgelte zahlen. Mit höheren Entgelten fließen auch höhere Beiträge in die Rentenkasse. Dies ist ein Schritt in Richtung sicherer Rente und zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme. Höhere Entgelte ermöglichen andererseits den Beschäftigten, in die private Vorsorge zu investieren.

WETTBEWERB

7. Bestand der Betriebe im Elektrohandwerk / Bauausführung nach fachlichen Kriterien
Die Rahmenbedingungen, unter denen die Betriebe wirtschaften, sind äußerst
kompliziert geworden. Eine zunehmende Zahl auch größerer Betriebe
ist in ihrem Bestand gefährdet. Dies betrifft sowohl Innungs- wie Nichtinnungsbetriebe. Die Gründe für diese Entwicklung liegen vor allem in grundsätzlich verändertem Marktverhalten der potentiellen Auftragsgeber, immer mehr private Bauherren gehen dazu über, Aufträge über Generalunternehmer bzw. –übernehmer zu vergeben. Diese wählen
die bauausführenden Auftragnehmer in der Regel nicht mehr nach fachlichen Kriterien, sondern meist nach dem Preis aus. Gleichzeitig zwingen Haushaltsrestriktionen die öffentlichen Hände zu äußerster Zurückhaltung bei den investiven Ausgaben. Sie unterscheiden sich in ihrem Vergabeverhalten mittlerweile kaum noch von den privaten Auftraggebern und tragen damit ihrerseits zu dem aktuellen Preiskampf bei.

8. Schutz vor Insolvenz (Insolvenzsicherung?)
Mit Beginn des europäischen Binnenmarktes setzte in weiten Bereichen
des meist handwerklich betriebenen Dienstleistungssektors in Deutschland ein massiver Unterbietungswettbewerb ein. Denn dort wo die unternehmenssichernden Margen verfallen, verfallen zwangsläufig auch die Löhne. Die Tarifpolitik kann sich hier nur mit begrenzter Wirkung gegen den Markt stemmen und versuchen, durch eine moderate Lohnpolitik den Preisdruck, der auf den Betrieben lastet, etwas zu mindern. Das in der Industrie gemeinhin praktizierte Mittel zur Kostensenkung – der Abbau von Arbeitsplätzen – ist gerade im Handwerk eher untypisch. Vielmehr ist der rechtzeitige Abbau von Arbeitsplätzen ein Schritt, der jedem in Inhaberverantwortung stehenden Handwerksunternehmer sehr schwer fällt und der deshalb im Handwerk spät, oftmals auch zu spät erfolgt.
Im Gegensatz zu angestellten Managern bei Banken oder jenen mental ähnlich verfassten "Konzernlenkern", endet eine Insolvenz im Handwerk eben nicht mit einem "goldenen Handschlag" oder einem "goldenen Fallschirm" für den Verursacher, sondern in der Regel mit dem Verlust des Privatvermögens des Handwerksunternehmers.

9. Schutz gegen Montagekolonnen
Die schwache finanzielle Ausstattung der Mehrzahl der Hausbesitzer und die anhaltende hohe Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern, setzen der Nachfrage nach Sanierungsleistungen im Elektrobereich deutliche Grenzen. Die Situation wird weiter verschärft durch den Druck von Montagekolonnen, die - häufig
im Auftrag von Großunternehmen - zunehmend auch traditionelle Handwerksleistungen mit ausländischen Arbeitnehmer zu sehr niedrigen Preise anbieten.

10. Kein Lohndumping
Die Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem ausländische Firmen und solche, die überwiegend Mitarbeiter aus den östlichen Nachbarländern beschäftigen, mit Lohndumping arbeiten und sich damit außerhalb der Rechtsstaatlichkeit bewegen.

11. Mindestbedingungen auf Baustellen
Die Bereitschaft von ausländischen Mitarbeitern, weit unter dem Standard hier gültiger Mindesttarifbedingungen zu arbeiten, darf nicht dazu führen, dass deutsche Mitarbeiter im Lohn gedrückt werden. Organisierte Elektrohandwerksbetriebe, die sich an die tariflichen Mindestbedingungen halten, würden durch einen vernichtenden Preiswettbewerb vom Markt gedrängt.

12. Minderung der negativen Folgen des EU-Binnenmarktes
Die Schaffung allgemeinverbindlicher Tarifverträge tariflicher Mindestentgelte und deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist bis heute der Versuch, die negativen Folgen des europäischen Binnenmarktes mit seiner Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit zu mindern.

Materialien zur Kampagne "Mindestlohn im Elektrohandwerk"

ARCHIV

Downloads:

 

Flyer "Qualität hat ihren Preis – Mindestlohn auch im Elektrohandwerk!" (PDF, 659 KB)

 

Zwölf Argumente für den allgemeinverbindlichen Mindestlohn im Elektrohandwerk (PDF-Version, 103 KB)

 

Plakat - gegen den Domino Effekt (PDF-Version 264 KB)

 

Flugblatt (PDF-Versiion 168 KB)

 

Offener Brief an den Ministerpräsidenten von Sachsen (PDF-Version 770KB)

 

Dossier für die Pressearbeit (Word-Datei 16 KB)

Mindestlohn auf Baustellen ab 01.01.2013 ab 01.01.2014 ab 01.01.2015
in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt, Thüringen 8,85 € 9,10 € 9,35 €
in den übrigen Bundesländern 9,90 € 10,00 € 10,10 €

Schaubild: Wie kommt es zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Linktipps

Einen interessanten Weblog zum Thema faire Bedingungen im Elektrohandwerk betreiben IG-Metaller aus Hannover unter:

wir-schalten-uns-ein.de

 

Kommentar von IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer: "Konflikt um den Mindestlohn im Elektrohandwerk: Ein Schlag für die Beschäftigten"

 

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