Tarif/Holzindustrie/Streik

„Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“ - Landesarbeitsgericht macht Auflagen für Streik bei Klenk

15.06.2016 | Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass bei Klenk Betriebsblockaden erfolgt sind, die kein zulässiges Arbeitskampfmittel sind. Die Rechtmäßigkeit des Streiks hat das Gericht nicht in Frage gestellt. Die Beschäftigten von Klenk in Baruth können weiter streiken.

„Für mich ist das heutige Urteil ein Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“, so Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin, Brandenburg und Sachsen. „Die Realitäten der ostdeutschen Arbeitswelt, die Zersplitterung der Belegschaften und die geringe Tarifbindung werden hier missachtet. Bessere Arbeitsbedingungen – und zwar nicht nur für Einzelne - werden nur durch engagierte und mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt – notfalls mit Streik. Der Demokratie ist kein Dienst erwiesen, wenn hier zu hohe Auflagen erhoben werden.“

 

Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Eckpfeiler des Sozialstaats und fest in unserem Grundgesetz verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2014 sehr prägnant formuliert: "Das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichwertiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen." 

Von: aw

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