Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie

Olivier Höbel: "Ein guter Abschluss mit einer offenen Herausforderung für die Beschäftigten in Ostdeutschland"

06.02.2018 | ++ Tarifabschluss in Baden-Württemberg: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit – Verhandlungsverpflichtung zum Thema Angleichung Wochenarbeitszeit im Osten wird regional verhandelt ++

"Die IG Metall hat ein materiell gutes Ergebnis mit einem neuen Arbeitszeitsystem für die Beschäftigten und mehr Mitbestimmung im Betrieb erreicht", sagte Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen. "Jetzt müssen wir in unseren regionalen Übernahme-Verhandlungen für Berlin und Brandenburg sowie für Sachsen erreichen, dass wir endlich eine belastbare Verhandlungsverpflichtung für eine Angleichung der Wochenarbeitszeit im Osten bekommen. Mein Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrem Einsatz zum Teil rund um die Uhr gezeigt haben, dass die Menschen im Osten keine Arbeitszeit-Mauer mehr ertragen wollen und bereit sind, für eine Gleichbehandlung und gegen die Diskriminierung zu kämpfen."

IG Metall und Gesamtmetall empfehlen den Tarifpartnern in den ostdeutschen Bundesländern unmittelbar nach dem Tarifabschluss Gespräche, über den Prozess der Angleichung der Arbeitsbedingungen zu führen. Dabei sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Der Tarifvertrag sieht ab 1. April 2018 eine Entgelterhöhung von 4,3 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für Januar bis März 2018 vor.

Ab 2019 erhalten alle Beschäftigten durch einen neuen Tarifvertrag eine Erhöhung des Jahreseinkommens von 27,5 Prozent eines Monats-Einkommens plus einen Festbetrag von 400 Euro. Dies summiert sich bei Vollzeit-Beschäftigten auf eine Erhöhung des Jahreseinkommens von rund 1.200 Euro. Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgeldes acht freie Tage nehmen wollen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.

Der Tarifvertrag sichert zudem den Beschäftigten einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.

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