CETA und TTIP: EU-Kommission lehnt Bürgerbeteiligung gegen Freihandelsabkommen ab

12.09.2014 | Fünf Jahre wurde zwischen der EU-Kommission und Kanada über das Freihandelsabkommen CETA, ohne jede Öffentlichkeit, im Geheimen verhandelt. Das Ergebnis ist ein über 1500 Seiten langer geheim gehaltener Vertrag. In einem Teil davon geht es um den Investorenschutz. Die Beteiligung der Bürger wurde gestern abgelehnt. Am 26. September soll das Abkommen per "Erklärung" verkündet werden.

Grafik: Attac

So soll geplante Freihandelsabkommen Investoren die Möglichkeit geben, vor internationalen Schiedsstellen gegen Regierungen zu klagen. An jedem rechtsstaatlichen Verfahren vorbei soll quasi eine Art Paralleljustiz für Konzerne geschaffen werden.

 

Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA auch über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist dabei faktisch die Vorlage für das noch deutlich bedeutendere Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.

 

CETA ermöglicht TTIP durch die Hintertür

US-Firmen können über kanadische Niederlassungen EU-Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, sobald sie durch Umwelt- oder Sozialstandards ihre Gewinne geschmälert sehen. Offiziell pocht die Bundesregierung beim Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada in letzter Minute auf Korrekturen. Doch intern ist davon offenbar keine Rede mehr, der deutsche Vertreter im zuständigen EU-Ausschuss hat sich für das Verhandlungsergebnis bedankt.

 

DGB fordert Korrekturen

Der DGB fordert vor allem drei Kurskorrekturen:

  • keine Verhandlungen hinter verschlossenen Türen
  • kein Investitionsschutz 
  • kein Abbau von Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern gemeinsam, die TTIP-Verhandlungen in eine andere Richtung zu lenken. Die Handelsgespräche sollten für die Durchsetzung besserer Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden.

 

Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte stärken

Es besteht unverändert die Sorge, dass Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards unter die Räder geraten. Denn die Verhandlungen zielen einseitig auf Marktliberalisierung, Deregulierung und eine Ausweitung von Investorenrechten. „Wir müssen verhindern, dass TTIP den Wettbewerbsdruck auf Kosten der Beschäftigten oder des Umwelt- und Verbraucherschutzes erhöht. Anstatt Regeln abzubauen, müssen die USA und die EU gemeinsam höhere Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz und bei Arbeitnehmerrechten schaffen“, sagt Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
 
ILO-Standards in USA unzureichend

Derzeit gibt es zum Teil unterschiedliche Standards zwischen USA und EU. Ein Beispiel: Von den insgesamt acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit festlegen, haben die USA nur zwei ratifiziert. Immer wieder wird über eine Behinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten in den USA berichtet. „In einem EU-USA-Freihandelsabkommen müsste mindestens festgeschrieben werden, wie die Umsetzung und Einhaltung der grundlegenden ILO-Arbeitsnormen garantiert werden kann“, fordert Körzell. Ähnlich äußerte sich auch die Bundesregierung.
 
Keine Aushöhlung des Vorsorgeprinzips in Europa

Aus Sicht von DGB und vzbv dürfen Arbeits- und Sozialstandards nicht als „Handelshemmnisse“ bewertet werden. Solche Schutzrechte sind im Sinne des Gemeinwohls erlassen und dürfen durch TTIP nicht unter Druck geraten. Das muss auch für Verbraucher- und Umweltstandards gelten. Zumal auch in diesen Bereichen die Vorstellungen zwischen der EU und den USA im Hinblick auf Schutzbedarf, Schutzniveau und bevorzugte Instrumente voneinander abweichen. Vor allem in den Bereichen Agrar, Lebensmittel, Chemikalien und Kosmetika gelten unterschiedliche Regeln: Während in den USA die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Produkten häufig niedriger sind und eine Markteinführung schnell möglich ist, müssen Hersteller in Europa bereits vorher die Unbedenklichkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und nachweisen. Das ist der Kern des in Europa geltenden Vorsorgeprinzips.
 
Dasiensvorsorge nicht privatisieren

Beide Verbände appellieren an die Verhandlungsführer und die Bundesregierung, insbesondere die Daseinsvorsorge und öffentliche Dienstleistungen keinem weiteren Liberalisierungsdruck auszusetzen. Zudem fordern sie deutlich mehr Transparenz bei den weiteren Verhandlungen. Auch wenn mittlerweile mehr Informationen veröffentlicht werden, ersetze dies nicht eine ernsthafte Konsultation der Öffentlichkeit zu wesentlichen Verhandlungsbereichen.

 

Breites Bündnis für Bürgerbeteiligung 

Gegen die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) hatte ein breites Bündnis mit rund 150 Organisationen aus 18 EU-Mitgliedsländern eine Europäische Bürgerinitiative eingereicht. Die Initiative „Stop TTIP“ fordert die EU-Kommission auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen.

 

Am 11. September hat die Europäische Kommission dieses Anliegen <link http: ec.europa.eu citizens-initiative public initiatives non-registered details external-link-new-window externen link in neuem>abgelehnt.

 

Über ein Drittland ein Freihandelsabkommen durchzusetzen ist durchaus üblich. So klagt etwa der Tabakkonzern Philipp Morris über seine Niederlassung in Hongkong auf Milliardenentschädigung gegen Australien. Die Regierung hatte Tabakunternehmen verpflichtet, Zigaretten nur noch in faden, eintönigen Packungen anzubieten, versehen mit einer Rauchwarnung und Schockfotos. Der höchste australische Gerichtshof wies eine Klage ab, dafür läuft nun eine Milliardenklage bei einer der privaten Schiedsstellen.

 

EU-Kommission will nationale Parlament raushalten  

Überraschend habe die EU-Kommission angekündigt, dass der CETA-Vertrag noch nicht einmal offiziell unterschrieben werden soll. Der endgültige CETA-Abschluss solle beim EU-Kanada-Gipfel am 26. September in Ottawa lediglich per Erklärung verkündet werden. Außerdem habe die Kommission deutlich gemacht, dass sie trotz massiver Einwände aus den EU-Staaten die Verhandlungen mit Kanada »nicht insgesamt wieder öffnen« will.

Von: bg

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