Jörg Hofmann: IG Metall für verkürzte Vollzeit als Normalfall - Selbstbestimmung der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit

05.06.2015 | Die Auseinandersetzung um die Arbeitszeit rückt auf der Agenda der IG Metall-Tarifpolitik ganz nach oben: »Die Dauer, Verteilung und Lage der Arbeitszeit ist neben dem Entgelt ein Hauptkonfliktfeld zwischen Kapital und Arbeit. Ob Arbeitszeit fremd- oder sebstbestimmt ist, wird in den kommenden Jahren ein zentrales Thema sein«, sagte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, am Freitag auf einer Konferenz der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen in Dahlewitz bei Berlin.

Fotos: Christian v. Polentz/transitfoto.de

30 Jahre nach der Debatte um die Arbeitszeitverkürzung, nach 30 Jahren fortschreitender Flexibilisierung, stellt sich die IG Metall jetzt für eine neue, mittel- und langfristige arbeitszeitpolitische Initiative auf. 

 

Arbeitszeitvolumen gerechter verteilen

Hofmann forderte eine gerechtere Verteilung des Arbeitszeitvolumens. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wehren sich gegen erzwungene Teilzeit und erwarten stattdessen kürzere Arbeitszeiten in Vollzeit-Arbeitsverhältnissen. »Beschäftigte wünschen sich eine lebensphasenorientierte Gestaltung von Arbeitszeiten. Wir sollten ein neues Normalarbeitsverhältnis anstreben, das eine unbefristete Vollzeitarbeit mit der Option der zeitweisen Absenkung von Arbeitszeiten für Pflege- und Betreuungsaufgaben, Zeit für berufliche Bildung und flexible Altersübergänge verbindet«, sagte der Gewerkschafter. Weiter betonte Hofmann, Flexibilität dürfe keine Einbahnstraße für Arbeitgeber sein. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Arbeitszeit führten zu einer besseren Arbeitsqualität. »Damit kann arbeitsbedingter Stress reduziert werden«, sagte Hofmann.

 

Soziale Einheit bleibt das Ziel - auch bei der Arbeitszeit

Für IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel gehören gleiche Arbeitszeit- und Entgeltbedingungen zur sozialen Einheit Deutschlands. Die Beschäftigten in Ostdeutschland leisten in ihren hochproduktiven Unternehmen noch immer ein zusätzliches Arbeitsvolumen von einem Monat pro Jahr. »Bei ständig steigenden Leistungsvorgaben muss die abgeforderte Leistung ohne gesundheitlichen Schaden über das gesamte Arbeitsleben erbracht werden können. Schon deshalb bleibt die tarifliche Angleichung der Arbeitszeit in Ost und West für uns als wichtiges tarif- und gesellschaftspolitisches Thema auf der Tagesordnung«, sagte Höbel. Ein Arbeitsverhältnis beinhalte auch soziale Verpflichtungen, die mit der Wertschätzung der Lebensentwürfe der Beschäftigten beginnt. »Die veränderten Lebensumstände sind zu respektieren und anzuerkennen. Wenn Arbeitszeit erfolgreich gestaltet werden soll, dann muss sie die Bedürfnislagen unterschiedlicher Lebensphasen berücksichtigen«, so Bezirksleiter Höbel.

 

Belegschaften sind in Qualifikation und Geschlecht unterschiedlicher geworden, Lebensstile auch. Leistungspolitik ist deutlich ausdifferenzierter. Globalisierung und Informatisierung erzeugen eine Vielfalt neuer Arbeitssysteme. Dieses neue Zusammenwirken von Mensch, Maschine und Organisation muss durch verbindliche und erweiterte Mitbestimmungsregelungen für Betriebsräte kritisch begleitet werden.

 

Flexibilität ist keine Einbahnstraße für Arbeitgeber

Arbeitszeitkonten werden häufig einseitig zu Lasten der Beschäftigten genutzt. Zunehmend wird geleistete Arbeit nicht erfasst und bezahlt, etwa durch Kappung von Arbeitszeitkonten. Arbeit entgrenzt sich zunehmend zeitlich und räumlich. Und neue Bürokonzepte setzen geradezu darauf, dass Beschäftigte einen Teil der Arbeit von zu Hause oder mobil von jedem Ort aus verrichten. Wichtig ist, dass die Beschäftigten nicht nur das formale Recht zur mobilen Arbeit haben, sondern tatsächlich selbstbestimmt im Rahmen von Korridoren entscheiden, wo und wann sie arbeiten und nicht der Arbeitgeber allein. Es geht deshalb auch um innovative Arbeitsorganisationskonzepte.

 

Gesetzgeber ist gefordert

In der Arbeitszeitpolitik geht es um die entscheidende Schlüsselfrage, wem die Zeit gehört und nach welchen Kriterien über Länge, Lage und Verteilung entschieden wird. Welche tariflichen Ansprüche dabei zu entwickeln sind und welche betrieblichen Mitbestimmungsrechte sich daraus ableiten, wird weiter zu diskutieren sein. Notwendig ist eine Flankierung durch den Gesetzgeber, um eine Mitbestimmung auf Augenhöhe zu erreichen und eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt durchzusetzen. Hierbei muss ein neues Normalarbeitsverhältnis die Basis sozialstaatlicher Funktionsfähigkeit sichern.

Von: md

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