100 Jahre Frauenwahlrecht

Ein Schritt aus der Rechtlosigkeit

12.11.2018 | Der 12. November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. An diesem Tag rief der Rat der Volksbeauftragten das „Deutsche Volk“ auf: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Foto: DGB Westbrandenburg

Das Wahlrecht gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Die Errungenschaft des Wahlrechts für Frauen, das von entschiedenen Frauenrechtlerinnen erkämpft wurde, legt einen wichtigen Grundstein für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Seitdem haben wir schon viel erreicht: Das Rollenbild, das Frauen auf brave Hausfrauen und Mütter reduziert, hat weitestgehend ausgedient und die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt wächst stetig. Das Elterngeld, das auch Väter in Anspruch nehmen (können), die Quote für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen, das  Entgelttransparenzgesetz, die Brückenteilzeit sind Wege in die richtige Richtung. Aber die gesetzlichen Kompromisse, die nur gegen viel Widerstand erzielt wurden, gehen uns Frauen, uns Gewerkschaften, noch nicht weit genug.

Und es bleiben weitere große Herausforderungen. Die Parlamente sind so männlich aufgestellt wie lange nicht mehr. Sowohl in Landtagen als auch im Bundestag sind deutlich weniger als ein Drittel der Abgeordneten weiblich. Damit sind Frauen bei der politischen Gestaltung unseres Landes unterrepräsentiert. Zudem versuchen rechtspopulistische Kräfte die Zeit zurückzudrehen. Sie propagieren ein Rollenverständnis von vorgestern und wollen Frauen wieder in enge Schranken weisen.

Wir laden schon heute herzlich ein zu unserer Ausstellung, die das Frauenwahlrecht und im speziellen den Frauenalltag, die Frauenarbeit und die Frauenrechte von Brandenburger Frauen in den Mittelpunkt stellt. Die Ausstellung ist vom 16. Januar bis 15. Februar 2019 im IG Metall-Haus zu sehen. Die Ausstellung findet im Januar statt – in Erinnerung an den 19. Januar 1918, der vor 100 Jahren 37 Frauen in die Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung gewählt wurden.

Weitere Informationen zum Thema "100 Jahre Frauenwahlrecht" auf www.igmetall.de

Von: nh-aw

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