Textile Dienste

In den Textilen Diensten drohen Warnstreiks

19.02.2020 | Nachdem am 14. Februar auch die zweite Tarifverhandlung für die Textilen Dienste ohne Ergebnis endete, sind in der Branche ab 1. März Warnstreiks möglich. Die Friedenspflicht endet am 29. Februar.

Foto: IG Metall

Auch die zweite Verhandlung blieb ohne Ergebnis. Die IG Metall fordert 5 Prozent mehr Geld, mindestens jedoch 100 Euro mehr im Monat, die Fortsetzung der Altersteilzeit mit Verbesserungen und weitere Angleichungsschritte der Arbeitsbedingungen Ost an West.

Die Arbeitgeber drohten indes gar mit der Auflösung ihres Arbeitgeberverbands Intex, wenn es zu keiner Einigung kommt. Die IG Metall bereitet sich auf Warnstreiks vor.

„Die Arbeitgeber wollen sich die Arbeitszeitverkürzung von den Beschäftigten bezahlen lassen“, kritisiert Miriam Buerger, Verhandlungsführerin der IG Metall. „Sie boten eine mickrige Lohnerhöhung unterhalb der Inflation an. Das würde bedeuten, dass die Beschäftigten real Geld und Kaufkraft verlieren.“

Der Arbeitgeberverband Intex verweist auf die Billigkonkurrenz in der Textilen Branche. Etwa die Hälfte der Konkurrenten wendet die Tarifverträge des DHV an, der mit dem Deutschen Textilreinigungs-Verband e.V (DTV) Tarifverträge abschließt. Die tarifliche Bezahlung von DHV und DTV liegt etwa 20 Prozent untern den Intex-IG Metall-Tarifen. Das Arbeitsgericht Hamburg stufte den DHV 2015 als nichttariffähig ein und bezeichnete dessen Tarifverträge als „Gefälligkeitstarifverträge“.

Neben der Arbeitszeitverkürzung und mehr Geld will die IG Metall auch eine Fortführung und Verbesserung der Altersteilzeit erreichen, damit sich die älteren und besonders belasteten Beschäftigten einen früheren Altersausstieg leisten können.

In den tarifgebunden Betrieben der Textilen Dienstleistungen arbeiten rund 23.000 Beschäftigte. Sie reinigen etwa Berufskleidung für die Industrie und Wäsche für Krankenhäuser.

Die IG Metall versucht nun doch noch eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden. Zugleich laufen die Vorbereitungen für Warnstreiks. Die Friedenspflicht endet am 29. Februar. Ab dem 1. März sind dann Warnstreiks möglich.

 

Von: igm

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