Leiharbeitnehmer erhalten mehr Geld

15.04.2015 | Ab 1. April gibt es für Leihbeschäftigte gleich zwei Mal mehr Geld: Ihre Entgelte steigen in Ostdeutschland um 4,3 Prozent und im Westen um 3,5 Prozent. Das Plus resultiert aus den Tarifabschlüssen von 2013. Dadurch erhöhen sich auch die Mindestlöhne sowie die von der IG Metall zusätzlich ausgehandelten Branchenzuschläge

Nicht nur den Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie, sondern auch den Leiharbeitnehmern beschert der Monat April deutlich mehr Geld.

Das Einkommensplus für die Leihbeschäftigten ergibt sich aus den Tarifergebnissen von 2013 über die schrittweise steigenden Entgelte sowie der sich in Folge erhöhenden Branchenzuschläge. Ein verbindlicher Mindestlohn gilt in der Leiharbeitsbranche seit Anfang 2012 und entspricht der Entgeltgruppe 1.

Bei den letzten <link http: www.igmetall.de leiharbeit-tarifabschluss-in-der-fuenften-verhandlungsrunde-12275.htm>Abschlüssen mit den Zeitarbeitsverbänden BAP und IGZ im September 2013 konnte die DGB-Tarifgemeinschaft, der auch die IG Metall angehört, einen schrittweisen Anstieg der Entgeltgruppen und damit auch des Mindestlohns (EG 1) erreichen. Dieser kletterte im letzten Jahr erstmals auf 8,50 Euro im Westen und erreicht in diesem Jahr ab 1. April die Höhe von 8,80 Euro. Das ist ein Plus von 3,5 Prozent. Im Osten erhöht sich der Mindestlohn sogar um 4,3 Prozent auf 8,20 Euro. Die nächste Tarifetappe steht im Juni 2016 an: Dann wird der Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche auf 9 Euro sowie 8,50 Euro angehoben.

Ein großer Schritt Richtung Equal Pay

Die Tarifentgelte in den Entgeltgruppen 2 bis 9 erhöhen sich ebenfalls im gleichen prozentualen Umfang. Die Eckentgelte liegen dann bei 10,98 Euro (West) und 9,76 Euro (Ost). Das <link http: www.igmetall.de leiharbeit-entgelte-6585.htm>IG Metall-Tarifinfo gibt Auskunft darüber, wie hoch die einzelnen Stundenentgelte und Branchenzuschläge sind. Denn auch letztere steigen in Folge der Entgelterhöhungen ab April.

Auf die Branchenzuschläge haben Leihbeschäftigte Anspruch, wenn sie in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der Textil- und Bekleidungsbranche sowie der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie eingesetzt sind. Im Frühjahr 2012 hatte die IG Metall den Durchbruch geschafft und mit den Verbänden BAB und IGZ zunächst für die Leiharbeitnehmer in Metall- und Elektrobetrieben vereinbart. Ein Jahr später konnte sie auch Zuschläge für die Leiharbeiter in der Textil- und Bekleidungs- sowie Holz- und Kunststoffbranche durchsetzen und dafür sorgen, dass für sie die Entgeltlücke kleiner wird.

Die Branchenzuschläge sind in allen drei Branchen nach Einsatzzeiten und Entgeltgruppen gestaffelt und erhöhen stufenweise das Grundentgelt von Leiharbeitnehmern, die länger als sechs Wochen im gleichen Betrieb eingesetzt sind. Werden die Arbeitseinsätze bis zu drei Monaten unterbrochen, werden die Einsatzzeiten zusammengezählt. Auch Urlaube, Feiertage und Krankheiten bis zu sechs Wochen zählen bei der Einsatzzeit und bei der Berechnung der Stufen mit.

Durch die Zuschläge beträgt der Leiharbeiterlohn bei neun Monaten Einsatzdauer rund 80 bis 90 Prozent des vergleichbaren Entgelts der Stammbeschäftigten. Diesen Erfolg hat die IG Metall gemeinsam erkämpft mit den Stamm- und Leihbeschäftigten - vor allem aber durch das Engagement ihrer Mitglieder. Aber auch nur sie haben letztendlich einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Errungenschaften.

Von: igm

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