Tarife/Metall

Pilotabschluss in Baden-Württemberg: Deutlich mehr Geld in zwei Stufen, Anspruch auf verkürzte Vollzeit, Wahlrecht und zusätzliche freie Tage für Schichtarbeiter, Plfege und Kindererziehung

06.02.2018 | Die Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs erzielten diese Nacht in der sechsten Verhandlung einen Tarifabschluss. Wie die IG Metall in Stuttgart mitteilt, steigen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab April 2018 um 4,3 Prozent. Für Januar bis März gibt es 100 Euro Einmalzahlung. 2019 erhalten alle Beschäftigten zudem einen Festbetrag von 400 Euro sowie ein neues tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens. Beide Komponenten wirken dauerhaft.

2018: 1,5 Millioder Metallerinnen und Metaller bundesweit auf den Straßen – der Druck machte Eindruck auf die Arbeitgeber Foto: Christian von Polentz, transitfoto.de

Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können das neue tarifliche Zusatzgeld in freie Tage umwandeln und profitieren dabei von zusätzlicher Freizeit. Ebenfalls ab 2019 gilt für alle Vollzeit-Beschäftigten ein individueller Anspruch auf eine verkürzte Vollzeit von bis zu 28 Wochenstunden für maximal zwei Jahre. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.

 

Roman Zitzelsberger, Verhandlungsführer und IG Metall-Bezirksleiter, sagte nach dem Abschluss: „Wir haben um jedes Detail hart gerungen, in den für uns entscheidenden Fragen aber ein ordentliches Ergebnis erzielt und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit für die Beschäftigten durchgesetzt. Zudem ist es uns gelungen, gegen den Widerstand der Arbeitgeber Verbesserungen für Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in restriktiven Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit zu erreichen. Für alle drei Forderungselemente gibt es somit belastbare Ergebnisse.“

 

Auch mit der Entgelterhöhung zeigte sich Zitzelsberger zufrieden: „Die ausgezeichnete wirtschaftliche Lage hat bei den Beschäftigten hohe Erwartungen geweckt. Eine Erhöhung der Einkommen über 4,3 Prozent, 400 Euro Festbetrag und das tarifliche Zusatzgeld bescheren den Belegschaften real mehr Geld im Portemonnaie, beteiligen sie angemessen an den Gewinnen der Unternehmen und stärken den privaten Konsum.“

 

Dazu passt auch, dass sich die Tarifpartner auf einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten verständigt haben, der einen einheitlichen Rahmen für Betriebsvereinbarungen für die Arbeit von zuhause oder unterwegs definiert und vor unbezahlter Mehrarbeit schützt. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei freie Tage zur Vorbereitung.

 

Ab 2019 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken; nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kann sich der Beschäftigte erneut entscheiden. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, können die Arbeitgeber in vergleichbarem Umfang auch mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Dafür wurde der Zugang zu bereits existierenden Quoten für Arbeitsverträge oberhalb von 35 Stunden erleichtert – zum Beispiel, wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können.

 

Zudem können die Unternehmen künftig zwischen der Quotenlogik und einer Betrachtung des Gesamt-Arbeitszeitvolumens im Betrieb wählen. Übersteigt die durchschnittliche vertragliche wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb 35,9 Stunden oder arbeiten mehr als 18 Prozent der Beschäftigten länger als 35 Stunden, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wie dieser Wert wieder erreicht werden kann. Nach einer Ampelphase von sechs Monaten erhält der Betriebsrat ein wirksames Widerspruchsrecht. Zitzelsberger: „Damit können Betriebsräte den ausufernden Arbeitszeiten endlich wirksam einen Riegel vorschieben. In Zeiten von zunehmendem Leistungsdruck ist das ein wichtiger Erfolg für die Mitbestimmung.“

 

Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtsystemen können erstmals für das Jahr 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben wollen. 2 Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Zitzelsberger: „Mit diesem Modell schaffen wir einen Ausgleich für Belastungen und sorgen dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen länger gesund bleiben. Außerdem schaffen wir Freiräume für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.“

Von: md

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