Ergebnisse der Betriebsrätebefragung

Schluss mit Mehrklassengesellschaft im Betrieb

02.09.2015 | Unternehmen ersetzen Stammarbeitsplätze immer häufiger durch Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen. Damit untergraben die Unternehmen Tarifverträge und umgehen die Mitbestimmung. Die IG Metall fordert den Gesetzgeber auf, endlich mit gesetzlichen Regelungen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herzustellen.

"Der Missbrauch von Werkverträgen muss unterbunden werden. Dazu braucht es bessere Informationspflichten und mehr Mitwirkungsrechte der Betriebsräte in den Einsatzbetrieben", erklärte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, in Berlin anlässlich der Vorstellung einer bundesweiten Betriebsrätebefragung zum Einsatz von Werkverträgen.   

Outsourcing gibt es inzwischen in mehr als zwei Dritteln der Unternehmen und dieser Trend hält an. Seit 2012 hat sich die Fremdvergabe von Arbeit auf Grundlage von Werkverträgen mehr als verdoppelt. So die Aussage von 4061 Betriebsräten, die sich an einer Befragung der IG Metall zu Werkverträgen beteiligt hatten.

Werkverträge verschlechtern die Situation der Beschäftigten im Betrieb enorm.

Denn in den Werkvertragsunternehmen gibt es seltener Tarifverträge und den Betriebsräten der Stammunternehmen sind die Hände gebunden, sodass die betroffenen Arbeitnehmer meist zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Entgelten beschäftigt werden. Dagegen streicht das Unternehmen Extraprofite ein, die es so auf Kosten der Beschäftigten erzielen kann.

In den Unternehmen entwickelt sich eine Mehrklassengesellschaft. Allein in den Tätigkeitsbereichen Industrielogistik, Entwicklungsdienstleistung und Industrieservice, zu dem Maschinenwartung, Instandhaltung und technische Reinigung zählen, haben Unternehmen über 100 000 Arbeitsplätze ausgelagert und fremdvergeben. Die Beschäftigten aus Fremdfirmen werden schlechter bezahlt, haben weniger Urlaub, oft keine Alterssicherung und müssen manchmal sogar in der Werkskantine auch noch höhere Preise bezahlen. Bei der Bezahlung kann das für den einzelnen Beschäftigten in Euro und Cent fast eine Halbierung des Entgeltes bedeutet: Ein Materialversorger bei einem Automobilunternehmen erhält als Stammbeschäftigter tariflich 15,90 Euro. Dagegen liegt das Stundenentgelt eines outgesourcten Materialversorgers, in einem nicht tarifgebundenen Betrieb auf der Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro.

Doch das ist noch nicht alles: Die Fremdvergabe bedeutet auch den Verlust von Tarifverträgen und Mitbestimmung. Denn bisher sind den Betriebsräten die Hände gebunden, obwohl Beschäftigte von Werkvertragsfirmen auf dem Gelände des Stammbetriebs arbeiten. Nur in fünf Prozent der Unternehmen gibt es hierzu Betriebsvereinbarungen.  

Auslagerung klassischer Produktionsarbeiten
Outsourcing wird in der Produktion und im Angestelltenbereich gleichermaßen eingesetzt. Unter der Motorhaube eines Autos steckt inzwischen die Arbeit Dutzender Fremdfirmen und Zulieferer. "Werkverträge entwickeln sich zu einer massiven Bedrohung für die Beschäftigten in den beauftragenden Unternehmen", erklärt Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen führt dazu, dass "Belegschaften gespalten werden in Beschäftigte unterschiedlicher Klassen", so Benner. Stammbeschäftigte ebenso wie die Beschäftigten aus Werkvertragsunternehmen haben Angst vor weiteren Auslagerungen zugunsten noch billigerer Unternehmen.

Früher wurden Werkverträge von den Unternehmen vor allem dann genutzt, Sonderaufgaben zu erledigen wie die Kantine betreiben oder die Werkshalle streichen. Doch inzwischen geht es nicht mehr nur darum, Tätigkeiten und Aufgaben auszulagern, die der Hersteller selbst nicht beherrscht. Nach Angaben der Betriebsräte wird immer häufiger in die Wertschöpfungskette eingegriffen und klassische Produktionsarbeiten ausgelagert.

Diesem Trend muss durch verbesserte Mitbestimmungsrechte entgegengewirkt werden. Zugleich sind zum Schutz der Werkvertragsbeschäftigten tarifliche Regelungen notwendig. Deshalb will die IG Metall in diesen Bereichen Tarifverträge zur Verbesserung der Einkommen und Arbeitsbedingungen durchsetzen. Erforderlich ist die Wahl von Betriebsräten in noch mehr Werkvertragsunternehmen. Durchsetzungsfähig ist die IG Metall vor allem dann, wenn sie auch in den Werkvertragsunternehmen auf viele Mitglieder zählen kann. So kann die Gewerkschaft den nötigen Druck für eine gute und nachhaltige Interessenvertretung erzeugen.

Die IG Metall fordert vom Gesetzgeber

  • Klare Kriterien, um Werkverträge besser gegenüber Arbeitnehmerüberlassung und Soloselbstständigkeit abgrenzen zu können. Notwendig ist, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über eingesetzte Werkvertragsbeschäftigte und den beauftragten Betrieb informiert. Die Arbeitnehmervertreter müssen wissen, ob es einen Betriebsrat im Werkvertragsunternehmen gibt und welche Tarifverträge dort gelten.
  • Bessere Informations- und Vertretungsrechte für Betriebsräte für die im Betrieb eingesetzten Werkvertragsbeschäftigten  
  • Bessere Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter bei Outsourcing. Denn bislang stehen die Arbeitnehmervertreter dem Einsatz von Werkverträgen machtlos gegenüber, obwohl dies die Interessen der Stammbelegschaft unmittelbar tangiert. Notwendig ist es, dass der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat im Rahmen der Personalplanung über Fremdvergabe spricht und hierzu ein Interessenausgleich erzielt wird.





(v.l.) Christiane Benner, Jörg Hofmann

 

Bundesweiter Aktionstag 24. September

Jetzt heißt es den Druck auf den Gesetzgeber und die Unternehmen zu verstärken. Daher werden die Konzern- und Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der Automobil- und der Zulieferindustrie mit einem Aufruf an die Politik ihre Forderungen konkretisieren.

 

Am 24. September wird die IG Metall an nahezu allen Standorten der deutschen Automobilindustrie in Deutschland mit Kundgebungen und sichtbaren Aktionen auf die Probleme und die Forderungen aufmerksam machen. Kommt alle - ob Stammbeschäftigter, Leiharbeiter oder Beschäftigter mit Werkvertrag. An diesem Tag will die IG Metall ein kraftvolles Zeichen setzen.

Von: igm/bg

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