Textile Dienste

Tarifkommissionen für die Textilen Dienste beschließen Forderungsempfehlung

23.01.2020 | Mindestens 5 Prozent mehr Geld und ein fester Zeitplan für die Angleichung der Osttarifverträge an den Westen: Die Mitglieder der Tarifkommissionen der Textilen Dienste für Berlin, Brandenburg und Sachsen haben bei ihrer Sitzung am 21. Februar in Berlin beschlossen, diese Forderungsempfehlung dem Vorstand der IG Metall vorzulegen.

Die Tarifkommissionen der Textilen Dienste für Berlin, Brandenburg und Sachsen haben eine Forderungsempfehlung für die anstehende Tarifrunde beschlossen. Foto: IG Metall

Außerdem soll eine Weiterführung und Weiterentwicklung des Altersteilzeit-Tarifvertrags Bestandteil der Forderungen sein, so die Tarifkommissionsmitglieder aus dem Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen.

„Wir brauchen ein klares Signal in Richtung Angleichung!“, sagt Patrick Hesse, im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen zuständiger Gewerkschaftssekretär für die Textilen Dienste.
In der Branche gibt es mehr als 30 Jahre nach der Wende noch Unterschiede zwischen Ost und West. So ist zum Beispiel im Westen das Monatsentgelt ungefähr 5 Prozent höher als im Osten. Es gibt auch Unterschiede bei der Jahressonderzahlung und dem Urlaubsgeld.

„Kolleginnen und Kollegen, die über Jahre so eine schwere Arbeit machen und sagen, dass sie dies nicht bis zur Rente schaffen, müssen die Möglichkeit bekommen, früher auszusteigen. Darum fordern wir eine Weiterführung und Verbesserung der Altersteilzeit“, so Patrick Hesse. „5 Prozent mehr Geld, das stützt die Wirtschaft, weil die Kaufkraft der Beschäftigten erhalten wird und hilft dabei, die Branche für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu machen.“

Der Vorstand der IG Metall beschließt Anfang Februar seine Forderung für die anstehende Tarifrunde. Die erste Verhandlung und der Beginn der betrieblichen Aktionen ist auf den 6. Februar terminiert. Die Tarifverträge bei den Textilen Diensten laufen am 29. Februar aus, dann endet auch die Friedenspflicht. Ab 1. März sind Warnstreiks möglich.

Solidarität ist das Zauberwort der IG Metall. Und dies können wir gemeinsam leben! Ihr könnt als Betriebsräte mitbestimmen, welche Arbeitskleidung im Betrieb getragen und wo sie gewaschen wird (§ 87 I Nr.1. BetrVG). Mehr dazu findet Ihr im Flugblatt.

Von: kk

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