Metall- und Elektroindustrie

Zeit oder Geld? Aktion bei Volkswagen Sachsen in Zwickau

20.09.2018 | Nach dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie stehen Beschäftigte, Vertrauensleute und Betriebsräte in den Betrieben vor großen Herausforderungen. Im September hat die Vertrauenskörperleitung (VKL) im VW Werk in Zwickau eine erste Aktion zum Thema „Geld oder Zeit?“ durchgeführt.

Fotos: IG Metall

„Zeit oder Geld? – Zeig uns, was Dir gefällt!“ war das Motto der Aktion. Die Kolleginnen und Kollegen wählten am Rande der Betriebsversammlung auf Metaplan-Wänden mit einem Aufkleber, ob sie sich für Zeit oder Geld entscheiden würden. „Wichtig ist uns, dass Beschäftigte und Management deutlich sehen können, dass Zeit den Beschäftigten wichtiger ist“, sagte Jan Andrä, stellvertretender Vertrauenskörperleiter bei Volkswagen Sachsen in Zwickau. „Freizeit und Lebenszeit ist ein wichtiges Thema für unsere Kolleginnen und Kollegen. Bei uns im Werk steht ein Umbau in Richtung Elektromobilität an. Das wird in Zukunft zu Schließtagen führen. Der Betriebsrat verhandelt derzeit mit der Unternehmensleitung eine gute Lösung zur Umsetzung des Tarifvertrages.“


Die Vertrauensleute führten mit vielen Kolleginnen und Kollegen Gespräche über die jetzt anstehenden Fristen und die Umsetzung.
In der Metall-Tarifrunde hat die IG Metall die verkürzte Vollzeit sowie acht freie Tage bei Kinderbetreuung, Pflege und Schichtarbeit durchgesetzt. Wer das im Jahr 2019 nutzen will, muss jetzt den Antrag einreichen.


Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können ab 2019 über ihre Arbeitszeit stärker selbst bestimmen. Sie haben nun die Wahl, ihre Arbeitszeit zeitweise auf verkürzte Vollzeit zu reduzieren, bis auf 28 Stunden. Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder Schicht arbeitet, kann außerdem zusätzliche acht Tage im Jahr freinehmen.


Wer 2019 die Arbeitszeit reduzieren will, muss in den nächsten Wochen den Antrag beim Arbeitgeber einreichen.


Tarifliche Freistellungszeit
Der Antrag auf die tarifliche Freistellungszeit von 8 freien Tagen für nächstes Jahr ist bis 31.Oktober zu stellen. Die Voraussetzungen:
Dreischicht oder Dauernachtschicht seit mindestens drei Jahren sowie fünf Jahre Betriebszugehörigkeit. Oder Wechselschicht seit mindestens zehn Jahren und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit- ab 2020 nur noch mindestens fünf Jahre in Wechselschicht und sieben Jahre Betriebszugehörigkeit.
 
•    Kind unter acht Jahren im Haushalt und zwei Jahre Betriebszugehörigkeit.
 
•    häusliche Pflege eines Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Partner) mit mindestens Pflegegrad 1 - sowie mindestens zwei Jahre Betriebszugehörigkeit.


Modelle kombinieren
In bestimmten Fällen können die verkürzte Vollzeit und die tarifliche Freistellungszeit auch kombiniert werden. Wer normale Vollzeit arbeitet und Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann beides beantragen. Auch Teilzeitbeschäftigte, die nach dem 1. Januar 2019 in Teilzeit gehen, können die acht Tage tarifliche Freistellungszeit für Kinder und Pflege in Anspruch nehmen.


Verkürzte Vollzeit
Die verkürzte Vollzeit kann immer zum Beginn eines Quartals ein halbes Jahr vorher beantragt werden. Wer etwa ab dem 1. April 2019 verkürzen will, muss den Antrag bis zum 30. September 2018 stellen. Die verkürzte Vollzeit können alle Beschäftigten beantragen, die Vollzeit nach Tarif arbeiten - also 35 Stunden im Westen oder 38 Stunden im Osten - oder länger. Zudem müssen sie mindestens zwei Jahre im Betrieb sein. Auszubildende und Altersteilzeitler sind ausgenommen.


Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Darin sollte enthalten sein: der Beginn der verkürzten Vollzeit, der Umfang der Absenkung - beispielsweise auf 28 Stunden, die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit in vollen Stunden oder halben Tagen sowie die Laufzeit. Möglich sind 6 bis 24 Monate. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit geht die Arbeitszeit wieder automatisch zurück auf normale Vollzeit. Der Beschäftigte kann aber auch einen Folgeantrag stellen und weiter in verkürzter Vollzeit arbeiten.


Der Arbeitgeber kann den Antrag nur in begründeten Fällen ablehnen, etwa wenn bereits 18 Prozent der Belegschaft in verkürzter Vollzeit und Teilzeit arbeiten.

 

Von: aw

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