11. Dezember 2014: Elektrohandwerk: Tarifvertrag für Auszubildende jetzt allgemeinverbindlich

Für alle Auszubildenden im Elektrohandwerk in Berlin und Brandenburg gilt jetzt eine tarifliche Mindestvergütung während der gesamten Ausbildung. Der Tarifvertrag wurde durch die Arbeitsbehörden beider Bundesländer Anfang November rückwirkend zum 1. August 2014 für allgemeinverbindlich erklärt und nunmehr durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch für alle Betriebe rechtsverbindlich.

In Berlin profitieren etwa 800 und in Brandenburg rund 500 Auszubildende, deren Ausbildungsbetriebe bisher keinen Tarifvertrag anwendeten.

Der IG Metall-Bezirksleiter von Berlin-Brandenburg-Sachsen, Olivier Höbel, begrüßte diesen Schritt der Landesregierungen. »Gute und verlässliche Regelungen zu den Ausbildungsvergütungen machen elektrotechnische Handwerksberufe für junge Menschen attraktiv«, sagte Höbel. Dies sei besonders wichtig vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in ostdeutschen Ländern. Die Sicherung von Fachkräftenachwuchs in den Metall- und Elektrobranchen habe hier höchste Priorität.

Den Tarifvertrag hatten die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und der Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke im Juni 2014 abgeschlossen. Für alle Ausbildungsverhältnisse des Elektrohandwerks in Berlin und Brandenburg gelten folgende Mindest-Ausbildungsvergütungen: Im ersten Ausbildungsjahr sind es 520 Euro, im zweiten 570 Euro, im dritten 620 Euro sowie 680 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Zum 1. August 2015 steigen sie im ersten bis dritten Lehrjahr um jeweils 30 Euro und im vierten Lehrjahr um 20 Euro.

Der Tarifvertrag ist auf den Internetseiten des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg abrufbar.

Bundesanzeiger:
BAnz AT 24.11.2014 B9 für Berlin und
BAnz AT 24.11.2014 B10 für Brandenburg

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