Ab 1. August: Bildungsleistungen für bedürftige Kinder einfacher zu bekommen

15.07.2013 | 2,5 Millionen Kinder kommen ab 1. August leichter an Geld für Bildung und Freizeitgestaltung. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat ihr Paket für Bildung und Teilhabe entbürokratisiert und gravierende Mängel beseitigt. Die Vereinfachung des Regelwerks hatte der SPD-dominierte Bundesrat angeregt.

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Künftig ist es "in begründeten Ausnahmefällen" möglich, die zehn
Euro monatlich, die etwa für den Sportverein oder die Musikschule
vorgesehen sind, auch für Sportgeräte oder Musikinstrumente zu
verwenden. Da Vereinsbeiträge oft nicht monatlich anfallen, können
sie angespart und etwa zur Begleichung von Halbjahresbeiträgen
eingesetzt werden.


Kommunen können Ausgaben für Klassenfahrten oder für Ausflüge von
Kindergärten künftig bar auszahlen. Bei den Kosten für die
Schülerbeförderung wird künftig pauschal ein Durchschnittswert von
fünf Euro monatlich angesetzt. Bislang wird der Eigenanteil mühsam
individuell errechnet.


Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil der 2010 vom
Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform der Hartz-IV-Leistungen.
Für die nun anstehende Neuregelung wurden die seit dem Start des
Bildungs- und Teilhabepakets in den vergangenen zwei Jahren
gesammelten Erfahrungen berücksichtigt.

Von: md

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