Arbeitgeber ruderten zurück: Streik 2003 war rechtmäßig

28.09.2007 | Der Metaller-Streik von 2003 und die vorangegangene Urabstimmung waren rechtmäßig. Das ging aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden 2004 hervor, und der Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie (VSME) nahm jetzt seine Berufung dagegen zurück. »Damit ist der Versuch gescheitert, die Rechtmäßigkeit von Urabstimmung und Streik in Frage zu stellen«, sagte Olivier Höbel, Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen.

Juristischer Streit beendet: Der Streik 2003 war rechtmäßig

Der Streit um die Rechtmäßigkeit des Streiks 2003 für die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit ist damit jetzt beendet. Das Arbeitsgericht Dresden hatte die Klage des VSME bereits im Januar 2004 als unzulässig zurückgewiesen. 

 

Der Versuch des sächsischen Metallarbeitgeberverbandes, das Streikrecht einzuschränken, blieb erfolglos. »Es bleibt dabei: Die Urabstimmung ist ein innerorganisatorischer Akte der Willensbildung«, sagte der Rechtsexperte der Bezirksleitung, Klaus Helmerichs. »Ihre Durchführung ist allein Sache der Gewerkschaft, die den Kampf führt, und keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber Arbeitgebern.«

Von: md

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