27.08.2025 | Die erste Verhandlung in der Tarifrunde Leiharbeit 2025 brachte kein Ergebnis. Die DGB-Gewerkschaften fordern 7,5 Prozent mehr Geld. Der Abstand zum allgemeinen Mindestlohn soll erhalten bleiben. Die Arbeitgeber boten lediglich 1,5 Prozent mehr, und das erst ab April 2026.
Die Tarifverhandlungen in der Leiharbeit 2025 sind gestartet. In der ersten Verhandlungsrunde stellten sich die Arbeitgeber jedoch quer und boten lediglich 1,5 Prozent ab April 2026. Die Verhandlungen endeten ohne Ergebnis. „Das Angebot der Arbeitgeber würde einen Reallohnverlust für die Beschäftigten bedeuten“, kritisiert Dirk Schumann, Verhandlungsführer der IG Metall.
In der Leiharbeit verhandeln die DGB-Gewerkschaften, darunter auch die IG Metall, mit der Arbeitgeberseite – dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).
Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 7,5 Prozent mehr Geld in allen Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dabei soll wie bisher ein deutlicher Abstand der untersten Entgeltgruppe 1 (EG1) zum allgemeinen Mindestlohn eingehalten werden. Der Stundenlohn in der EG1 beträgt zurzeit 14,53 Euro. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro. Dieser soll nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro steigen.
Durch die von den DGB-Gewerkschaften geforderte Entgeltsteigerung um 7,5 Prozent soll gesichert sein, dass Leihbeschäftigte deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.
Wenn sich durch den Tarifabschluss dann die Entgelte erhöhen, steigen zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der Mitgliedervorteil. Grund dafür ist die durchgesetzte Tarifdynamik. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr bei den Sonder- und Extrazahlungen.
Die Entgelt-Tarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus. Für die Tarifverträge der Leiharbeit verhandelt die IG Metall nicht alleine, sondern mit allen DGB-Gewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft. Ihr gegenüber steht der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).
Die IG Metall will zudem Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen erreichen. Diese sorgen dafür, dass Leihbeschäftigte mit einem Einsatz in bestimmten Branchen einen Zuschlag auf ihr Entgelt erhalten. Tarifverträge zu Branchenzuschlägen gelten in der Metall- und Elektroindustrie, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie und der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auch die Branchenzuschlagstarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus.
Gewerkschaften und GVP haben im Mai dieses Jahres schon einen neuen Mantel- und einen neuen Entgeltrahmentarifvertrag abgeschlossen, im Nachgang des Zusammenschlusses der beiden Leiharbeitgeberverbände iGZ und BAP zum GVP. Die neuen Tarifverträge vereinheitlichen die Regelungen der bisher noch geltenden iGZ- und BAP-Tarifverträge. Sie treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Schon zum 1. August 2025 gibt es eine neue Regel zur Textform des Arbeitsvertrags. Alle Informationen und wichtigen Änderungen haben wir hier für dich zusammengestellt.