Bosch-Siemens Hausgeräte Berlin: Keine Einigung über Sozialtarifvertrag Fast 100 Prozent für Streik

19.09.2006 | Eskalation im Ringen um einen Sozialtarifvertrag bei Bosch-Siemens Hausgeräte (BSH) Berlin: Nachdem die IG Metall am Dienstag morgen mit den Arbeitgebern keine Einigung über einen Sozialtarifvertrag für das von Schließung bedrohte Waschmaschinenwerk erzielte, votierten 94,97 Prozent der IG Metall-Mitglieder für einen unbefristeten Streik.

BSH-Metaller stehen vor unbefristetem Streik

94,97 Prozent der IG Metall-Mitglieder bei BSH haben sich am DienstagSeptember 2006 in einer Urabstimmung für einen unbefristeten Streik ausgesprochen. „Das ist ein klares Votum. Die Metallerinnen und Metaller bei BSH nehmen es nicht hin, dass sich das Unternehmen aus der sozialen Verantwortung stehlen will und den Abschluss eines Sozialtarifvertrages verweigert“, sagte der Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen, Olivier Höbel. Er rief die Berlinerinnen und Berliner auf, den Arbeitskampf der BSH-Beschäftigten solidarisch zu unterstützen.

 

 

Am 18. September hatte die IG Metall bis in die frühen Morgenstunden über die Fortführung der Produktion bei BSH in Berlin-Spandau verhandelt, jedoch ohne Ergebnis. „Die Geschäftsführung war nicht zu akzeptablen Zusagen bereit, weder im Hinblick auf die Anzahl der Mitarbeiter bei einer Fortführung der Produktion, noch in Bezug auf eine langfristige Beschäftigungsperspektive“, sagte Olivier Höbel.

 

Zudem kam keine Einigung über den Abschluss eines Sozialtarifvertrages zustande. BSH plant das Auslaufen der Produktion von Waschmaschinen und damit die Schließung der Fertigung in Berlin zum 31. Dezember 2006. Damit werden 570 Arbeitsplätze in der Produktion vernichtet.

 

Bereits am 17. August 2006 hatte die IG Metall-Bezirksleitung den Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. aufgefordert, im Rahmen des Pforzheimer Abkommens über die Sicherung der Arbeitsplätze bei BSH am Standort Berlin zu verhandeln.

 

Am 4. September 2006 beschloss die betriebliche Tarifkommission von BSH ihre Tarifforderungen:

1. Anspruch auf Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr (auf der Basis Jahreseinkommen gezahlt durch 12), zahlbar brutto für netto zusätzlich eines Grundbetrages sowie eines Erhöhungsbetrages für Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderungen.

2. Bildung eines Härtefonds.

 

Von: md

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