Brandenburg schafft Arbeitspflicht im Strafvollzug ab

28.11.2012 | Das ist eine Reform, die diesen Namen auch verdient, sagt Doro Zinke, DGB-Vorsitzende von Berlin-Brandenburg über das neue Strafvollzugsgesetz in Brandenburg. Darin wird unter anderem die Arbeitspflicht für Insassen der Justizvollzugsanstalten abgeschafft.

Doro Zinke

Der Zwang zur Arbeit erinnere eher an totalitäre Systeme und schaffe noch keine Resozialisierung, so Doro Zinke. Ein moderner Strafvollzug fuße auf Qualifizierungs- und Therapiemaßnahmen. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei Aufgabe aller Kräfte und keine rein staatliche Aufgabe, sagten DGB und ver.di in einer Stellungnahme zum Justizvollzugsgesetz.
 
Wer dieses Gesetzesvorhaben, wie in der Brandenburger CDU geschehen, als „Täterschutz vor Opferschutz“ verunglimpfe, bei dem spuke immer noch der Staat als Rächer durch den Kopf, so die DGB-Vorsitzende. Das Verständnis vom allmächtigen Staat und die beabsichtigte Panikmache sage mehr über die Union aus als über ein Gesetz.
 
Eine berufliche Eingliederung nach der Haft habe dann höhere Erfolgschancen, wenn Erwerbsarbeit positiv erfahren werde und die Straftäter hieraus Selbstwertgefühl schöpften. Das aber sei mit Zwang nicht zu erreichen. Brandenburg sei mit dem Justizvollzugsgesetz bundesweit vorbildlich, so Zinke.

Von: md

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