Brandenburg vergibt nur noch Aufträge, wenn es 8,50 Euro Mindestlohn gibt

23.01.2014 | Der Brandenburger Landtag hat in dieser Woche den so genannten Vergabe-Mindestlohn auf 8,50 Euro angehoben. Gewerkschaften begrüßen das, kritisieren aber: Für Aufträge 2014 wird dies kaum noch wirksam.

„Aus unserer Sicht muss ein Mindestlohn jährlich überprüft und an geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden“, sagte Astrid Westhoff, stellvertretende Landesbezirksleitern von Verdi Berlin-Brandenburg. „Diese Anpassung  wäre schon zum 1. Januar 2013 richtig gewesen“, so Westhoff.

Da die jetzt vorgesehene Anpassung aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr für bereits begonnene Vergabeverfahren für Aufträge der öffentichen Hand gilt, wird die Anpassung vielfach erst Anfang 2015 greifen. „Ein Grund mehr, die nächste Anpassung schon frühzeitig in diesem Jahr in Angriff zu nehmen", sagt Rainer Knerler, Regionalleiter der IG BAU. Seit der abschließenden Empfehlung der Kommission ist bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Landtag mehr als ein halbes Jahr verstrichen.

Ein anderes Problem ist, dass sich nicht alle Auftragnehmer an die gesetzlichen Vorgaben halten. Betroffene Beschäftigte, die weniger als den Vergabemindestlohn erhalten, haben keine eigene Handhabe, ihn einzuklagen. „Wir fordern mehr Kontrollen und notfalls Sanktionen in der Vergabepraxis, damit das Gesetz auch zu Gunsten der Brandenburger durchgesetzt wird“, sagt Bodo Grzonka, IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen.

Inzwischen werden in der untersten Entgeltgruppe beim Land Brandenburg und den Brandenburger Kommunen bereits über 9 Euro (brutto) gezahlt. Das war ein Grund, warum die Gewerkschaftsvertreter in der Mindestlohnkommission eine Anpassung auf 9 Euro gefordert hatten.

Von: md

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