Arbeitsmarkt

Bürgergeld statt Hartz IV - was bringt das?

09.08.2022 | Die Ampel-Koalition will Hartz IV beerdigen. Stattdessen soll es ein Bürgergeld geben. Dabei ändert sich mehr als nur der Name. Bei einem Punkt hakt es allerdings. Die Vor- und Nachteile aus Sicht der IG Metall.

Für einen starken Sozialstaat, der auch bei Arbeitslosigkeit ein anständiges Leben ermöglicht, setzt sich die IG Metall ein. (Bild: IGM)

Es wäre ein historischer Schritt: Wenn die Ampel-Koalition im Herbst tatsächlich das Ende von Hartz IV beschließt, würde das den Arbeitsmarkt deutlich verändern.

Hartz IV hat sich tief ins Bewusstsein von Beschäftigten und Arbeitssuchenden gefressen – als ständige Drohkulisse. Wer seine Arbeit verliert, rutscht in der Regel nach einem Jahr in Hartz IV. Egal, wie lange er oder sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Hartz IV heißt: Hosen runterlassen. Das Amt prüft die Größe der Wohnung, sucht nach Ersparnissen. Damit soll Schluss sein.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Vorschläge zum Bürgergeld vorgelegt. Wir zeigen die positiven Punkte der geplanten Reform – und die, bei denen Streit droht.


Positiv:

Keine Vermögensprüfung:
Hartz-IV-Bezieher sollen künftig nicht gleich ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen. Das Amt soll die Vermögenslage erst nach 24 Monaten prüfen.

Schonvermögen:
Nach 24 Monaten soll es ein Schonvermögen geben, das nicht angetastet wird. Es soll bei 15 000 Euro liegen.

Kein Zwangsumzug:
Auch die Angemessenheit der Wohnung soll erst nach 24 Monaten geprüft werden. Damit würden derzeit geltende Corona-Sonderregeln dauerhaft eingeführt.

Sanktionen:
In den ersten sechs Monaten soll es keine Sanktionen – also Leistungskürzungen – mehr geben. Die verschärften Sanktionen für unter 25-jährige und die Kürzungen bei Kosten der Unterkunft sollen ebenfalls wegfallen.

Vermittlung in Arbeit:
Heil will, dass Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund stehen. Dazu will er neue Angebote schaffen und mehr Geld bereitstellen. Den sogenannten Vermittlungsvorrang will er abschaffen. Heißt: Lieber später einen qualifizierten Job als sofort einen Aushilfsjob.

Hinzuverdienst:
Azubis, Schülerinnern und Schüler, Studierende – sie sollen mehr Geld dazuverdienen dürfen, ohne das es mit Hartz IV verrechnet wird.


Kritisch:

Zumutbarkeitsregeln:
Bislang müssen Menschen im Hartz IV-Bezug praktisch jeden Job annehmen – auch wenn er weit unter ihrer Qualifikation liegt oder sie dafür umziehen müssen. Die IG Metall hält das für unsinnig. Eine Änderung der Zumutbarkeitsregeln plant die Ampel aber nicht.

Sanktionen:
Kürzungen des Bürgergelds sollen nach einer sechsmonatigen Schutzzeit („Vertrauenszeit“) auch künftig möglich sein – obwohl das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Existenzminimum definiert ist.

Regelsätze:
Die Hartz IV-Sätze sind zu niedrig, darüber sind sich Gewerkschaften und Sozialverbände schon lange einig. Eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist damit unmöglich.

Für eine wirkliche Abkehr von Hartz IV müssen die Sätze anders berechnet werden und deutlich steigen. Auch die verbesserte Weiterbildung kostet Geld.

Arbeitsminister Heil will beides erreichen. Die FDP hat aber bereits Widerstand angekündigt. Sie will die Schuldenbremse unbedingt wieder einhalten.

Ausgang: offen.

 

Ratgeber Arbeitslosengeld

 

Von: ms

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