Metallhandwerk

Deutlich mehr drin! Auszubildende profitieren von neuem Tarifvertrag

19.10.2017 | Seit 1. September gilt der neue Tarifvertrag für Auszubildende im Metallhandwerk. Danach erhält ein Auszubildender 630 Euro im ersten Ausbildungsjahr (650 Euro im zweiten, 720 Euro im dritten, 800 Euro im vierten Ausbildungsjahr). Dies gilt verbindlich für alle Mitglieder der IG Metall in den Betrieben, die in der Innung für Metall- und Kunststofftechnik organisiert sind.

Foto: IG Metall

Ein guter Ort, um mit den Auszubildenden im Metallhandwerk ins Gespräch zu kommen, ist die Berufsschultour. Gemeinsam mit der DGB-Jugend ist die IG Metall in der Woche vom 16. bis 20. Oktober. zu Gast am Oberstufenzentrum Konstruktionstechnik „Hans Böckler“ in Berlin-Kreuzberg.

 

„Hier erreichen wir in fünf Tagen fast alle Azubis der Branche. In unseren Workshops bieten wir, meist zum ersten Mal, die Möglichkeit, über Ausbildungsbedingungen zu sprechen“, sagt Steffi, ehrenamtliche Referentin. „Kurios, sonst wird da wohl nicht drüber gesprochen, was der Banknachbar verdient.“

 

Im ersten Ausbildungsjahr findet der Projekttag „Demokratie und Mitbestimmung“ statt. Weitere Klassen wählen Unterrichtseinheiten zu den Themen Interessenvertretung, Tarifvertrag oder Übernahme und Perspektiven im Arbeitsleben aus. „Ich möchte die Azubis über ihre Rechte informieren und aufklären“, beschreibt Sebastian seine Motivation, an seinem freien Tag als Referent den Unterricht zu gestalten. „Um ihre Ausbildung zu verbessern, sollten sich viel mehr Azubis in der Gewerkschaft organisieren.“

 

„Jeder Auszubildende sollte jetzt seine Abrechnungen von September und Oktober prüfen“, rät Simon Sternheimer, Jugendsekretär der IG Metall Berlin. „Denn auch nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung* bezahlen. Die Beratung und Unterstützung ist in diesen Fällen für Mitglieder kostenlos.“

 

Terminvereinbarungen bei Deiner IG Metall vor Ort.

 

Hinweis:
*Nach aktueller Rechtsprechung darf die angemessene Vergütung 20 Prozent der aktuellen tariflichen Vergütungen nicht unterschreiten.

 

 

Von: mw-aw

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