Drei Prozent mehr Geld in der sächsischen Holz- und Kunststoffindustrie

17.04.2013 | Die IG Metall und der Verband der Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie Sachsen e.V. (VHKS) einigte sich am Dienstag in Dresden auf eine Einkommenserhöhung, rückwirkend ab dem 1. März 2013, in Höhe von drei Prozent.

Die an die Einkommenstabelle gekoppelten Vergütungen der Auszubildenden wurden zusätzlich angehoben. Danach erhalten Azubis ein Plus von 30 Euro je Ausbildungsjahr, auf die Anbindungswerte. Der neue Entgelttarifvertrag für die rund 3.500 Beschäftigten in der sächsischen Holz- und Kunststoffwirtschaft hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2014.

 

Markus Plagmann, IG Metall Bezirkssekretär und Verhandlungsführer für die Holz- und Kunststoffwirtschaft sagte: „Wir haben in einer schwierigen Zeit eine Einkommenserhöhung für die Beschäftigten in der Holz- und Kunststoffindustrie vereinbart. Das Ergebnis bringt Stabilität. Sehr wichtig ist uns perspektivisch die Angleichung der Einkommen an das westliche Tarifniveau.“

 

Die Vertragsparteien suchen nach Wegen zusätzlich die Entgeltanhebung in der Kunststoff- und Spielwarenindustrie, auf das Niveau der Holzindustrie. Zusätzlich bekräftigen beide Seiten ihren Willen zu bundeseinheitlichen Regelungen bei den Einkommen.

 

In Sachsen arbeiten rund 8000 Beschäftigte in der Holz-, Kunststoff- sowie Spielwarenindustrie. Etwa für die Hälfte der Beschäftigten gelten diese Tarifverträge als Orientierung oder durch direkte Tarifanbindung mit der IG Metall. Zu ihren Produkten gehören Einbauküchen, Wohn-, Büro-, und Schlafzimmer- sowie Polstermöbel, Türen, Fenster und sämtliche Spielwaren und Musikinstrumente. 

 

Die Branche habe zwar ein gutes Image mit zukunftsfähigen, größtenteils aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellten Produkten. In der Öffentlichkeit müsse sich die Holz- und Kunststoffwirtschaft jedoch stärker profilieren, indem sie ihre Attraktivität durch gute Einkommensperspektiven erhöht.

 

Die Tarifeinkommen liegen seit Jahren rund ein Drittel unter dem Westniveau. In gewerkschaftlich schlecht organsierten und damit häufig auch nicht tarifgebunden Betrieben beträgt das Einkommensniveau weniger als die Hälfte. Vielfach haben Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben Anspruch auf zusätzliche Aufstockungshilfe.

Von: bg

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