EU verhandelt über Richtlinie zur Arbeitszeit und Gleichbezahlung von Leiharbeitskräften

05.12.2007 | Die Arbeitsminister der EU unternehmen am Mittwoch den nunmehr sechsten Versuch, sich auf eine einheitliche Richtlinie zur Arbeitszeit zu einigen. Gegenstand der Beratungen ist auch ein Beschluss zur Regelung von Leiharbeit.

Die Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, dass prinzipiell nicht länger als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden soll - und zwar durchschnittlich, bezogen auf einen Ausgleichszeitraum von vier Monaten. Zum Thema Leiharbeitskräfte verhandeln die Arbeitsminister, ab wann für diese das gleiche Lohnniveau gilt wie für die Stammarbeitskräfte im gleichen Unternehmen. Großbritannien wollte eine Frist von sechs bis zwölf Monaten, im aktuellen Kommissionsvorschlag sind maximal sechs Wochen vorgesehen.

Von: md

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