25.02.2021 | Ein Hartz-IV-Empfänger forderte vom Jobcenter die Kostenübernahme für FFP2-Masken. Es sei ein Mehrbedarf was über den Hartz-IV-Regelsatz nicht zu finanzieren sei. Das Jobcenter lehnte ab. Jetzt blieb nur noch der Weg in einem Eilverfahren vor Gericht sein Recht durchzusetzen.
Und das Gericht gab dem Antragsteller recht.
Bis zum 21. Juni 2021 muss diesem nun zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden oder als Geldleistung monatlich 129 € zusätzlich ausbezahlt bekommen, entschied das Gericht.
Der Beschluss vom 11. Februar (AZ:S 12 AS 213/21 ER) ist rechtskräftig.
Von: ib
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