IG Metall: Hartz-IV-Regelsätze "nach Kassenlage" verfassungswidrig

06.09.2011 | Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig, sagte das Bundesverfassungsgericht im Februar. Die IG Metall kritisiert, die Sätze würden nur nach Kassenlage festgelegt, Ein neues Gesetz ist da, für 2012 wurden zehn Euro Plus für Hartz-IV-Empfänger in Aussicht gestellt. Aber das alles ist so wenig verfassungsgemäß wie zuvor, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Er kündigte Musterprozesse zur Klärung des Problems an. Das Interview im Wortlaut

Hans-Jürgen Urban

Warum will die Gewerkschaft die Angelegenheit jetzt wieder aufrollen?

Die neuen Regelsätze sind so verfassungswidrig wie die alten – das haben wir immer klar gesagt. Jetzt haben zwei Wissenschaftler - Professor Dr. Johannes Münder und Dr. Irene Becker – Gutachten  dazu vorgelegt, die unsere Auffassung stützen.

 

Was sind deine Kritikpunkte?

Ein Regelsatz von 364 Euro in diesem Jahr und von drei bzw. zehn Euro mehr im nächsten Jahr ist nicht bedarfsgerecht und entspricht nicht dem Existenzminimum. Es ist offensichtlich, dass bei der Neuregelung der „Hartz IV-Leistungen“ die Kassenlage und weniger die „Verfassungslage“ maßgeblich war. Die Bundesregierung hat mit statistischen Tricks die Regelsätze eiskalt klein gerechnet. Menschenwürde und Verfassung sind dabei auf der Strecke geblieben.

 

Die Höhe der Regelsätze hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aber nicht bemängelt.

Für die gesetzliche Neuregelung gilt die gleiche Kritik, wie für die verfassungswidrige Altregelung. Zur Erinnerung: Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass der Staat für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen muss, wenn die Bürger dazu nicht selbst in der Lage sind. Die Höhe dieses Mindestbedarfs ist verfassungswidrig, solange sein Zustandekommen nicht transparent und überprüfbar ist.

 

Und das ist es nach der Neuregelung nicht?

Nein – das ist es nicht! Die Berechnung des Regelsatzes bleibt intransparent. Es ist nicht nachvollziehbar, warum als Vergleichsmaßstab zur Berechnung des Regelsatzes die Einkommen der unteren 15 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden – früher waren es die unteren 20 Prozent. Das Absenken hat nur den Grund, die Leistungen zu drücken. Denn bei 20 Prozent hätte sich schon ein Regelsatz von 382 Euro ergeben. Außerdem hat sich der Gesetzgeber noch nicht mal konsequent an seine selbst gewählte Methode gehalten, den Verbrauch der unteren Einkommen zugrunde zulegen. Er hat nämlich davon Ausgaben für Alkohol, Tabak und Gaststätten abgezogen. Und mehr noch: der Gesetzgeber hat bei der Festlegung des Vergleichsmaßstabs die „verdeckte Armut“ nicht berücksichtigt.

 

Was ist damit gemeint?

Haushalte, die Einkommen unterhalb der Bedarfsschwelle erzielen und damit Anspruch auf staatliche Aufstockung haben, aber nicht von entsprechenden Leistungen leben, werden trotzdem als Referenzmaßstab für die Ermittlung heran gezogen. Gleiches gilt für die sog. „Aufstocker“: Selbst Personen, die nur einen Euro Einkommen erzielen, werden nicht aus den Referenzhaushalten ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Reicht bei den Einkommensschwächsten das Geld schon nicht zur Deckung des Bedarfs, reicht es bei den Hartz IV-Empfängern erst recht nicht.

 

Was tut die IG Metall?

Wir fordern von der Bundesregierung bedarfsgerechte und existenzsicherende Leistungen für Langzeitarbeitslose – das ist eine Verfassungsauftrag und der muss umgesetzt werden. Zugleich werden wir Musterprozesse führen, also betroffene Kolleginnen und Kollegen rechtlich unterstützen, die gegen ihre Hartz IV-Sätze nach dem jetzigen Gesetz vor den Sozialgerichten klagen. Natürlich können wir nicht für alle betroffene Mitglieder Verfahren führen, die Hartz IV-Leistungen erhalten. Aber durch gezielte Musterverfahren wollen wir schnell eine verfassungsrechtliche Klärung erreichen. Die die beiden wissenschaftlichen Gutachten helfen uns dabei.

 

Was könne Hartz IV-Empfänger, die nicht klagen, tun?

Sie sollten selbst Widerspruch gegen Bescheide einlegen, in denen ihnen Leistungen nach dem 1. Januar diesen Jahres bewilligt wurden.

Von: md

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