IG Metall: Schluss mit Diskriminierung älterer Arbeitnehmer

23.11.2005 | Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt: Die im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführte Bestimmung, nach der Arbeitnehmer ab 52 Jahren ohne Begründung befristet beschäftigt werden können, verstößt gegen EU-Recht. Die IG Metall begrüßt diese Entscheidung und fordert: Schluss mit dieser Diskriminierung älterer Arbeitnehmer.

Das Urteil habe Konsequenzen für die Vereinbarungen, die die große Koalition getroffen hat, erklärte IG Metall-Vorstandsmitglied Kirsten Rölke am Mittwoch in Frankfurt. Die neue Bundesregierung beabsichtigt, die sachgrundlose befristete Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer bei zu behalten und lediglich "europarechtskonform" zu gestalten. „Im Sinne einer Nichtdiskriminierung wäre die gänzliche Streichung der Befristung von Beschäftigung älterer Arbeitnehmer die sauberste Lösung", sagte Rölke.

Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-144/04) hat der EuGH entschieden, dass die seit Anfang 2003 geltende Bestimmung des § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz gegen europäisches Recht verstößt. Danach dürfen ältere Arbeitnehmer vom 52. Lebensjahr an nicht mehr in beliebiger Abfolge mit jeweils befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Rölke erklärte, dass die Bundesregierung mit der Förderung von Beschäftigung älterer Menschen zwar ein grundsätzlich richtiges Ziel verfolge. Aber die von der rot-grünen Bundesregierung erwartete Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer sei durch diese Lockerung des Arbeitsrechts nicht eingetreten. „Das Urteil bestätigt uns in unserer Auffassung, dass der Abbau von angeblichen Beschäftigungshindernissen zu keinen Neueinstellungen führt", sagte Rölke und forderte die Bundesregierung auf, der Entscheidung des EuGH mit ihrer Arbeitsmarktpolitik Rechnung zu tragen.

Von: md

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