Infoblatt: Rechte der Leiharbeiter bei Warnstreik

25.04.2012 | Leiharbeitskräfte müssen nicht in ihrem Einsatzbetrieb arbeiten, wenn dort Warnstreik ist. Was sie außerdem tun müssen und dürfen, beantwortet ein neues Faltblatt der IG Metall. Die Botschaft: Die MetallerInnen streiten in dieser Tarifrunde auch für faire Bedingungen bei Leiharbeit. Sie freuen sich über solidarisches Verhalten ihrer Kolleginnen und Kollegen auf Zeit.

Foto: Wolfgang Zeyen

Das <link file:1047 download herunterladen der datei>Faltblatt trifft am Freitag in den Verwaltungsstellen der IG Metall ein. 

Von: md

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