Mitbestimmung

Jetzt bewerben um den Sächsischen Mitbestimmungspreis 2020!

26.08.2020 | Gute Arbeit, innovative Betriebsvereinbarungen, mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern – in Betrieben mit Interessenvertretung haben Beschäftigte es nachweislich besser. Um Initiativen von Betriebs- und Personalräten sichtbarer zu machen und sie zu unterstützen, hat der DGB Sachsen den Sächsischen Mitbestimmungspreis ins Leben gerufen. Die Bewerbungsfrist wurde wegen der Corona-Pandemie noch einmal verlängert. Bewerbungsschluss ist nunmehr am 30. September 2020.

Betriebliche Mitbestimmung ist eine wesentliche Säule des Erfolges von Unternehmen. Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sowie Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für Demokratie und Beteiligung in Unternehmen und Verwaltungen ein.

Auch in Sachsen spüren immer mehr Kolleginnen und Kollegen, dass ein Betriebsrat für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen unerlässlich ist. Sie sind innovativ und sichern Arbeitsplätze, vertreten die Interessen der Beschäftigten, sorgen für die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche sowie für die Chancengleichheit von Mann und Frau. Ihre Arbeit ist für die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unverzichtbar.

Der Sächsische Mitbestimmungspreis soll dazu beitragen, das Engagement von Betriebs- und Personalräten stärker bekannt zu machen und für die Gründung und Stärkung von betrieblichen Interessenvertretungen zu werben. Mit dem Mitbestimmungspreis will der DGB Sachsen
Betriebs- und Personalräte auszeichnen, die sich bei der Verwirklichung von Guter Arbeit, bei der Bewältigung von Krisen bewähren und sich um die Erhaltung und Schaffung von vollwertigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen kümmern. Ausgezeichnet werden soll auch, wenn Betriebsräte unter
erschwerten Bedingungen gegründet wurden oder arbeiten.

Mit dem Sächsischen Mitbestimmungspreis werden bis zu drei Preisträger ausgezeichnet. Es winken Sachpreise im Wert von insgesamt 2.000 Euro. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Anschluss an die 3. Betriebs- und Personalrätekonferenz am 12. November 2020 in Dresden statt.

Voraussetzungen für die Bewerbung
Betriebsräte/Personalräte oder Gliederungen einer Gewerkschaft sind eingeladen, sich beim Sächsischen Mitbestimmungspreis zu bewerben. Voraussetzung ist, dass in dem Unternehmen in Sachsen die betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungs- oder
Personalvertretungsgesetzes ausgestaltet ist.Der Bewerbung ist eine Stellungnahme der jeweiligen
Gewerkschaft beizufügen.

Insbesondere können sich BR/PR-Gremien bewerben, die sich konsequent für die Interessen der Beschäftigten einsetzen, zum Beispiel durch:

  • Gute Arbeit,
  • den Abschluss innovativer Betriebsvereinbarungen,
  • Chancengleichheit von Frauen und Männern und Projekte zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf,
  • vorausschauende Personalplanung, die Herstellung alternsgerechter Arbeitsbedingungen und Aktivitäten gegen Fachkräftemangel,
  • Durchsetzung tariflicher Standards im Betrieb,
  • besondere Berücksichtigung der Interessen von Jugendlichen.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury.

Bewerbungsschluss ist am 30. September 2020.

Bewerbungen sind einzureichen an:
DGB-Bezirk Sachsen
Schützenplatz 14
01067 Dresden
oder per E-Mail an: SAC.Mitbestimmungdon't want spam(at)dgb.de

Weitere Informationen gibt es beim DGB Sachsen.

 

Von: kk

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