Kurzarbeitergeld und Steuer: Nachzahlungen sind möglich

09.06.2009 | Für 1,7 Millionen Arbeitnehmer wurde im ersten Quartal 2009 Kurzarbeitergeld beantragt. Wichtig für die Betroffenen: Vom Kurzarbeitergeld wird zwar keine Steuer abgeführt. Dennoch droht den Beziehern 2010 eventuell eine Steuernachzahlung – wenn sie außer dem Kurzarbeitergeld noch andere Leistungen bezogen haben.

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Von: md

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