LAG Berlin-Brandenburg: Christliche Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit nicht tariffähig

08.12.2009 | Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Damit ist in zweiter Instanz die Position der DGB-Gewerkschaften in dieser Streitfrage gestärkt.

Mit seinem Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg eine vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Zur Begründung heißt es, die Tarifgemeinschaft CGZP werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzungen nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien. Die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe.

 

Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden.

 

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Von: md

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