Metaller in Leiharbeit erhalten ab November zweimal mehr Geld

20.09.2012 | Für Leiharbeiter gibt es im November dieses Jahres gleich zweimal mehr Geld. Denn am 1. November steigen auch die Tarifentgelte der DGB-Tarifverträge mit BZA und IGZ. Beschäftigte in der mittleren Entgeltgruppe bekommen im Osten 10,68 statt 10,42 Euro und im Westen 12,21 statt 11,92 Euro. In der untersten Entgeltgruppe gib es in Westdeutschland pro Stunde 8,19 statt 7,89 Euro und in Ostdeutschland 7,50 statt 7,01 Euro. Wer am 1. November dieses Jahres als Leiharbeiter bereits mindestens sechs Wochen beim selben Kundenbetrieb in der Metall- und Elektrobranche tätig sind und Mitglied der IG Metall sind, haben bereits ab dem 1. November einen Anspruch auf 15 Prozent Branchenzuschlag auf den Tariflohn für die Verleihbranche.

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Die IG Metall erklärt Leiharbeit

Zuschlag in fünf Stufen

Der Tarifvertrag, den die IG Metall mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) abgeschlossen hat, tritt somit 1. November 2012 in Kraft. Ab Inkrafttreten erhalten Leiharbeitnehmer nach sechs Wochen Einsatzdauer 15 Prozent Branchenzuschlag, nach drei Monaten 20 Prozent, nach fünf Monaten 30 Prozent, nach sieben Monaten 45 Prozent und nach weiteren zwei Monaten 50 Prozent. Der Branchenzuschlag berechnet sich auf Basis der DGB-Tarifverträge mit BZA und IGZ.

 

Leiharbeitnehmer erhalten den Branchenzuschlag auch, wenn sie in nicht tarifgebundenen Metall- und Elektrounternehmen arbeiten.

 

Eingruppierung jetzt prüfen

Es ist ein großer Unterschied, ob der Branchenzuschlag auf die Einkommensgruppe 1 oder die Gruppe 4 bezahlt wird. Auf rund 350 Euro im Monat summiert sich hierbei der Einkommensunterschied in Summe.

 

Wir raten allen Leiharbeitern sich rechtzeitig beim Betriebsrat oder den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zu erkundigen, wie die konkrete Arbeit an dem Arbeitsplatz beim Kunden eingruppiert ist. Häufig sind das anspruchsvolle Tätigkeit, die aber nur mit Helfern besetzt werden. Das ist aber falsch.

 

Branchenzuschlag darf nicht verrechnet werden!

Im Tarifvertrag ist klar geregelt, dass der Branchenzuschlag nicht verrechnet werden darf. Weder mit Fahrkosten oder Zulagen für Mehrarbeit oder Nachtschicht. Nur freiwillige, übertarifliche, nicht zweckgebundene Zuschläge können gegengerechnet werden. Also aufpassen!

 

Die IG Metall ist dem Ziel "gleiches Geld für gleiche Arbeit" in diesem Jahr ein großes Stück näher gerückt. Leiharbeitnehmer bekommen in Zukunft deutlich mehr Geld, wenn sie in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten. Equal Pay hat sich damit aber keinesfalls erledigt.

 

Viele Branchen und im Handwerk haben keine Branchenlösung mit Zuschlägen. Gleichzeitig bleiben viele Tarifstandards, wie Sonderzahlungen, Urlaubsdauer und zusätzliches Urlaubsgeld in der Leiharbeit hinter denen, die in den Einsatzbetrieben gelten, weit zurück. Ganz zu schweigen von der Art der Behandlung von Leihkräften: wenn es kriselt fliegen Leiharbeiter sofort raus – einfach abgemeldet heißt es dann zynisch.

 

Wir fordern von der Bundesregierung endlich zu handeln!

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) muss wieder zum ursprünglichen Zweck der Leiharbeit zurückgeführt werden. Es geht um Personalengpässe und Auftragsspitzen. Keine Lohndrückerei, sondern gleiches Geld für gleiche Arbeit. Keine dauerhafte Verdrängung von Stammarbeitsplätzen durch unsichere Leiharbeit mit täglicher Abmeldefrist!

 

Jetzt gilt es mitzumachen

Wer sich in der IG Metall organisiert ist in einer starken Gemeinschaft. Im Übrigen gilt: je mehr wir sind, desto besser fallen die Tarifreglungen aus.

Von: bg

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