Neu im Jahr 2014, Teil 2 - Teure Briefe, billige Telefonate

08.01.2014 | Die Bankgeschäfte werden internationaler, stromfressende Staubsauger verschwinden aus den Läden und die Post schlägt beim Briefporto auf. In vielen Lebensbereichen haben sich Verbraucher 2014 auf Neuerungen einzustellen.

Foto: IG Metall

Umstellung der Kontodaten

Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa ("Single Euro Payments Area"). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir in unserem Ratgeber <link http: www.igmetall.de ratgeber-umstellung-der-kontodaten-12503.htm _blank external-link link>"Was bedeuten SEPA, IBAN und BIC?".

Briefe werden teurer

Wer in 2014 Briefe verschicken will, muss tiefer in die Tasche greifen. Ab Januar erhöht die Post das Porto. Der Standardbrief kostet dann 60 Cent statt bislang 58 Cent. Das gleiche gilt dann auch für den E-Postbrief - auch hier müssen künftig 60 Cent berappt werden.
Für Einschreiben zahlen Kunden zusätzlich 2,15 Euro und damit zehn Cent mehr als bislang. Bei Einschreiben Einwurf verlangt die Post 1,80 Euro zusätzlich, ein Plus von 20 Cent. Der Nachsendeservice bis 6 Monate wird von 15.20 Euro auf 19,90 Euro angehoben. Wer die Post ein Jahr lang nachgesendet bekommen möchte, kommt in 2014 günstiger weg. Dieser Service schlägt mit 24,90 statt 25.20 zu Buche.

 

Achtung Autofahrer

Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an. Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg. Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte: Einen Punkt für "schwere Verstöße" - wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, zwei Punkte für "besonders schwere Verstöße" - wie das Überfahren roter Ampeln und drei Punkte für "Straftaten"" - wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.


Einige Verstöße kommen Verkehrssünder ab dem 1. Mai teurer zu stehen. So werden beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt. Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).


Ab 1. Juli gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer. Und ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifedruck ausgestattet sein. Alle <link http: www.adac.de infotestrat ratgeber-verkehr verkehrsrecht neuerungen _self external-link link>Änderungen im Überblick gibt es auf den Internetseiten des ADAC.

 

Telefonieren im Ausland wird billiger

Seit Jahren sinken die Preise für Handytelefonate im Ausland. Auch 2014 wird es wieder günstiger. Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres müssen Verbraucher innerhalb der EU für Anrufe in die Heimat nur noch 23 Cent die Minute bezahlen. Eingehende Anrufe im Ausland müssen mit sechs Cent die Minute bezahlt werden. Das Versenden einer SMS im Ausland wird sieben Cent kosten und ein Megabyte Datenvolumen darf nicht mehr als 24 Cent kosten.

 

Drosselung für Staubsauger

Eine neue Verordnung betrifft ein wichtiges Haushaltsgerät: den Staubsauger. Ganze 39 Millionen Stück befinden sich derzeit in deutschen Haushalten. Vom 1. September 2014 an ist Schluss mit den Stromfressern unter ihnen. Dann dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung erbringen - und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 soll weiter gedrosselt werden - auf 900 Watt. Eine entsprechende Verordnung ist bereits Mitte 2013 in Kraft getreten.
Ebenfalls ab Anfang September 2014 müssen Hersteller alle Staubsauger mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen "A" für geringen Stromverbrauch bis zum roten "G" für hohen Verbrauch.

 

Onlinekauf

Wer im Internet bestellt kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden. Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Bisher wur­den Rück­sendungskosten, bei einem Betrag von über 40,00 Euro, vom Online-Shop über­nom­men.
Nach der neuen Regelung wird der Ver­braucher die Rück­sendekosten immer zu tra­gen haben.

 

Mehr Transparenz bei Inkassoforderungen

Inkassounternehmen und im Inkasso tätige Rechtsanwälte müssen künftig Ross und Reiter nennen, wenn sie Forderungen gegenüber Verbrauchern eintreiben: Ab 1. November 2014 sind sie verpflichtet, den Namen und die Firma ihres Auftraggebers ebenso offenzulegen wie den Grund der Forderung. Auch müssen sie das Datum des Vertragsabschlusses angeben sowie den Vertragsgegenstand benennen. Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht auf eine ausführliche Zinsberechnung sowie auf Angaben, die die entstehenden Inkassokosten erläutern und begründen. So können Betroffene besser nachprüfen, ob behauptete Forderungen in der Sache sowie in der Höhe berechtigt sind.


Die neuen Anforderungen sind im "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" festgeschrieben, das bereits im August 2013 verabschiedet worden ist.

 

Neues Prozesskostenhilferecht

Geringes Einkommen darf kein Hindernis sein, seine Recht einzuklagen. Nach dem Prozesskostenhilferecht erhalten einkommensschwache Betroffene finanzielle Unterstützung.


Wer die Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, muss aber vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens von sich aus Auskunft über wesentliche Verbesserung seines Arbeitseinkommens geben. Wird dem nicht nachgekommen, muss ein Strafverfahren befürchtet werden. <link http: www.bmj.de de buerger gesellschaft pkh _node.html _self external-link link>Einzelheiten zur Neuregelung der Prozesskostenhilfe kann man auf den Interentseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nachlesen.

 

Verkürzte Privatinsolvenz

Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für viele verschuldete Personen bewirken diese Neuerungen allerdings keine Erleichterung auf dem Weg zur Entschuldung: Denn nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden.
Für den Großteil der insolventen Schuldner werden diese Anforderungen wohl nicht zu erfüllen sein.


Aber auch im Arbeits- und Sozialrecht ergeben sich für 2014 eine Reihe Änderungen. In unserem Beitrag "Neues Jahr, neue Regelungen" geben wir einen ersten Überblick, was im Neuen Jahr auf die Beschäftigten zukommt.

Von: igm

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