Neues Jahr, neue Regelungen

08.01.2014 | Ein neues Jahr hat begonnen. Und unabhängig von den Vorhaben der neuen Bundesregierung stehen bereits einige Neuerungen und Gesetzesänderungen für das Jahr 2014 fest. Wir geben einen ersten Überblick, was auf die Beschäftigten im Neuen Jahr zukommt.

Foto: IG Metall

Sozialabgaben: Beiträge steigen

Ab 2014 müssen Arbeitnehmer, die mehr als 3937 Euro im Monat verdienen, bei den Sozialabgaben spürbar draufzahlen. Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 Euro auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 Euro auf 5000 Euro.

Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Und der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte.
Wer es genau wissen will: Die neuen Bemessungsgrenzen für 2014 gibt es auf den <link http: www.bundesregierung.de contentarchiv de archiv17 artikel _self link>Internetseiten der Bundesregierung im Überblick.

Mehr Geld für Leiharbeiter

Für die rund 800 000 Leiharbeiter in Deutschland gibt es mehr Geld. Laut Tarifergebnis, auf das sich Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbände im Herbst einigten, steigt das Grundentgelt für Leiharbeitnehmer ab 1. Januar in drei Stufen um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten.

Der Mindestlohn erhöht sich ebenfalls drei Mal: In der ersten Stufe ab 1. Januar 2014 auf 8,50 Euro im Westen. Danach auf 8,80 Euro zum 1. April 2015 und auf 9 Euro zum 1. Juni 2015. Im Osten steigt der Mindestlohn ebenfalls in der Laufzeit auf 8,50 Euro. Der Lohnunterschied zwischen Ost und West wird dabei deutlich reduziert. Mehr zur verbesserten <link http: www.igmetall.de leiharbeit-tarifabschluss-in-der-fuenften-verhandlungsrunde-12275.htm link>Einkommenssituation für Leiharbeitnehmer kann man auf unseren Internetseiten nachlesen.

Kurzarbeitergeld auch in 2014

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die auf 12 Monate verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2014 beibehalten. Sie gilt für Arbeitnehmer, deren Anspruch bis zum 31. Dezember 2014 entsteht. Diese Option gibt Arbeitgebern wie Arbeitnehmern mehr Sicherheit, sollte sich die wirtschaftliche Lage im Jahr 2014 verschlechtern. Kinderlose Beschäftigte erhalten 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Weitere Informationen <link http: www.arbeitsagentur.de nn_25992 navigation zentral buerger arbeitslos arbeitslosigkeit-droht kurzarbeit kurzarbeit-nav.html _self link>rund um das Kurzarbeitergeld gibt es auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Bildungsprämie nutzen

Gute Nachrichten aus dem Bildungsministerium: Die Bildungsprämie für Arbeitnehmer wird bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers nicht mehr als 20 000 Euro beziehungsweise 40 000 Euro (gemeinsame Veranlagung) beträgt. Dann übernimmt der Staat nach einer verbindlichen Beratung zur Hälfte die Gebühren für Weiterbildungskurse und Prüfungen. Die Höchstförderung beträgt 500 Euro. Mehr Infos unter <link http: www.bildungsprämie.info _self link>bildungsprämie.info

Neues für Pendler und Dienstreisende

Arbeitnehmer, die für ihre Firma auswärts unterwegs sind, können sich freuen, denn am 1. Januar kommt ein neues Reisekostenrecht. Für kurze Dienstreisen gibt es deutlich mehr Geld. Vereinfacht wurden auch die Pauschalen für höhere Verpflegungskosten auf Dienstreisen - und zwar zu Gunsten der Beschäftigten. Wer zwischen acht und 14 Stunden unterwegs war, fiel bisher unter die Pauschale von sechs Euro, künftig sind es 12 Euro. Für die An- und Abreisetage gilt künftig zudem immer eine Pauschale von 12 Euro. Die neuen Regeln und Pauschbeträge zeigt unser <link http: www.igmetall.de ratgeber-reisekostenrecht-12448.htm link>Ratgeber "Reisekostenrecht".

Höheres Arbeitslosengeld II

Wer die Grundsicherung Arbeitslosengeld II empfängt, bekommt ab Januar 2014 mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen wie folgt: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 391 Euro - neun Euro mehr als bisher. Ehegatten bekommen 353 Euro, bislang lag dieser Satz bei 345 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 229 und 313 Euro pro Monat und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2013. Auch wenn für die Betroffenen jeder Euro zählt, dürften diese geringfügigen "Erhöhungen" lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.

Freibetrag bei der Steuer steigt geringfügig

Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro. Werden die Ehegatten zusammen veranlagt, erhöht sich der Grundfreibetrag auf 16 708 Euro.

Die elektronische Gesundheitskarte kommt

Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig: Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. Wer noch keine hat, sollte dringend mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen. <link http: www.bmg.bund.de krankenversicherung elektronische-gesundheitskarte allgemeine-informationen-egk.html _self link>Ausführliche Informationen zur neuen Gesundheitskarte gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Doch damit nicht genug. Auch für Verbraucher bringt das Neue Jahr Änderungen: Ob Bankgeschäfte, Handygebühren oder Online-Shopping - In unserem Beitrag "Teure Briefe, billige Telefonate" kann man nachlesen, was sich 2014 im täglichen Leben ändert.

Von: igm

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