Frauen – Gleichstellung - Sachsen

Meilenstein für Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gewaltschutz in Sachsen

27.07.2021 | Das Sächsische Kabinett hat Ende Juli eine umfassende Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt beschlossen. Damit ist es möglich, die Beratungsangebote bei Diskriminierung und das sächsische Schutzsystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt auszubauen.

Foto: sturti/iStock

Betroffene von Diskriminierung und Gewalt können zukünftig besser beraten und unterstützt werden, so die Gleichstellungsministerin Katja Meier. Alle von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen in Sachsen sollen mit der Richtlinie ausreichende und gut zugängliche Schutz- und Hilfsangebote erhalten. Die Ministerin betont, dass mit der neuen Richtlinie die bestehende Hilfestruktur zum Schutz vor häuslicher Gewalt erweitert und die Angebote auch qualitativ verbessert werden können. Das Ministerium informiert, dass modellhaft eingeführte Projekte wie die Männerschutzwohnungen und das Schutzhaus für geflüchtete Frauen jetzt dauerhaft betrieben werden können.

Zum einen soll die Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat Sachsen ausgebaut und gestärkt werden. Die bisher als Modellprojekt geförderten Beratungsangebote für Betroffene von Diskriminierung werden verstetigt und in den ländlichen Raum erweitert. Damit können bei Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Behinderung oder ethnischer Zuschreibung, konkrete Beratungsangebote unterbreitet werden.

Den vorhandenen Bedarf hierfür dokumentieren die steigenden Beratungszahlen von 78 im Jahr 2017 auf 395 Beratungen im Jahr 2020. Gleichzeitig wird durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung einer Antidiskriminierungskultur und zum Abbau von Diskriminierung in Sachsen vorangebracht.

"Die IG Metall begrüßt den Ausbau und auch die stärkere Einbindung des ländlichen Raumes. Gerade in Zeiten der Coronapandemie und der vermehrten Verlagerung von Arbeit in das Home Office sind Anlaufstationen und Schutzorte wichtig, da in den letzten Monaten vermehrt die Schutzmechanismen entfielen, die der Arbeitsplatz für die Betroffenen bietet“, so Stefanie Reimer, Gewerkschaftssekretärin für Frauen- und Gleichstellungspolitik bei der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen.

Die Richtlinie schafft außerdem die Grundlage, um den Verpflichtungen des »Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt« (kurz Istanbul-Konvention) nachzukommen. Denn das sächsische Schutzsystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt wird entscheidend ausgebaut. So kann der Betreuungsschlüssel in Frauenschutzhäusern verbessert, der barrierefreie Ausbau vorangebracht und auch die Beratung im ländlichen Raum durch den Ausbau der Mobilität gestärkt werden.

Der Sächsische Landtag hat mit dem Doppelhaushalt der Jahre 2021 und 2022 eine deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Gelder beschlossen. So sind für die Jahre 2021 und 2022 Mittel in Höhe von 9,4 Mio. Euro bzw. 15,8 Mio. Euro eingeplant. Damit sind die Vorhaben auch finanziell umsetzbar.

Von: aw-sr

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