Kfz-Handwerk

Ordentliche Zuzahlungen bei Kurzarbeit im Kfz-Handwerk vereinbart

23.03.2020 | Am 20. März haben sich IG Metall und die Tarifgemeinschaft Mitteldeutsches Kraftfahrzeuggewerbe auf Ergänzungen zur Einführung von Kurzarbeit in der Zeit der Corona-Pandemie geeinigt. Dadurch gibt es im Kfz-Handwerk ab sofort eine bessere tarifliche Bezahlung bei Kurzarbeit als im Gesetz derzeit vorgesehen. Zugleich wurde die Einführungsfrist auf drei Tage verkürzt.

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Ziel dieser Vereinbarung ist es, für die Beschäftigten mehr Klarheit und finanzielle Unterstützung für die Zeit der Kurzarbeit zu schaffen und die Einführung von Kurzarbeit zügig einleiten zu können.

„Wir haben mit den Arbeitgebern eine Aufzahlung auf 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens in Berlin und Brandenburg vereinbart. In Sachsen wird die Aufstockung auf 90 Prozent des üblichen Nettoentgelts vorgenommen“, sagte Bodo Grzonka, Verhandlungsführer für die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Konkret sind das für Gesellen rund 320 bis 475 Euro netto mehr im Monat. Ein sehr wichtiger Beitrag, um eine private Pleite zu verhindern.“

Beschäftigte im Kfz-Handwerk werden in dieser Krise vollständig ohne Arbeit dastehen, wenn der Betrieb schließt. Das ist „Kurzarbeit Null“. Die gesetzliche Regelung ist mit 60 Prozent des Nettoeinkommens (mit Kindern 67 Prozent) während der Kurzarbeit völlig unzureichend. Ein Kfz-Geselle bekäme nach dieser Regelung noch nicht einmal 1.000 Euro Kurzarbeitergeld im Monat. Im Gegenzug hat sich die IG Metall bereit erklärt, nach dem Ende der Virus-Pandemie flexibel beim Wiederhochfahren der Betriebe zu reagieren.

„Die Arbeitgeber haben innerhalb weniger Stunden mit uns diese Lösung auf den Weg gebracht. Dafür wollen wir sie auch gern loben“, so Grzonka. „Ein Wermutstropfen bleibt jedoch, dass die Arbeitgeber eine Übernahme dieser Regelung für die übrigen ostdeutschen Bundesländer abgelehnt haben.“

Von: bg-aw

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