Studie: 4,6 Millionen Beschäftigte hätten Anspruch auf Mindestlohn

27.07.2006 | Bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro hätten 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde.

Nach Angaben des Instituts für Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen arbeiten 14,6 Prozent der Beschäftigten in Deutschland zu Stundenlöhnen unter 7,50 Euro. Der am Mittwoch veröffentlichten Studie zufolge müssten die Unternehmen an die betroffenen Beschäftigten bis zu 12 Milliarden Euro mehr bezahlen.

 

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) reagierte prompt:Einen Mindestlohn ‚‚wird es mit der Union nicht geben’’, sagte er der ‚‚Passauer Neuen Presse’’ und erneuerte seine Absage an die Mindestlohnpläne der SPD. Zugleich forderte er jedoch von den Unternehmen zusätzliche Arbeitsplätze. ‚‚Ich erwarte von der Wirtschaft, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird.’’ Auch Unternehmer müssten sich als Teil der Schicksalsgemeinschaft Deutschland verstehen und hier neue Arbeitsplätze schaffen. ‚‚Ausschließliche Gewinnmaximierung ist nicht der Sinn der sozialen Marktwirtschaft’’, sagte Kauder.

 

Der Studie zufolge verdient in der Gastronomie etwa die Hälfte der Beschäftigten weniger als den von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohn, errechnete das Institut mit Daten aus dem Jahr 2004. Insgesamt wären vor allem Kleinstbetriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern betroffen. Dort verdiene jeder Dritte weniger als 7,50 Euro, so das IAT.

 

Vom Mindestlohn würde auch der Staat profitieren: Durch ein Plus von bis zu 4,2 Milliarden Euro bei Steuern und Mehreinnahmen in der Sozialversicherung.. Zudem sei eine deutliche Steigerung der Kaufkraft zu erwarten, sagte Claudia Weinkopf vom IAT. Umstritten sei, ob durch Einführung einer Lohnuntergrenze die Zahl der Beschäftigten abnehme. ‚‚Erfahrungen aus Großbritannien, wo der Mindestlohn 1999 eingeführt wurde, zeigen, dass es zu keinem Rückgang kommen muss.“

 

Von: md

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